Rechtsprechung
| BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 51.79 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Speiseeis - Verderbliche Waren - Ladenschlußzeiten - Örtliches Bedürfnis
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.09.1978 - X 165/78
- BVerwG, 18.03.1980 - 1 C 51.79
Papierfundstellen
- NJW 1981, 595
Wird zitiert von ... (2)
- VG Karlsruhe, 18.10.2017 - 4 K 4738/16
Ausnahme vom Ladenöffnungsverbot; Verkauf leicht verderblicher Ware aus eigener …
Hierzu bedarf sie der besonderen sachlichen Rechtfertigung (s. BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - Rn. 32 ff., juris zu § 20 Abs. 2a LadSchlG).Der Gesetzgeber hat eine solche Abweichung nicht nur durch die Worte "Ausnahme" und "kann" gekennzeichnet, sondern auch den Ausnahmetatbestand genauer gefasst (BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 33).
Ausnahmen für das Feilhalten dieser Waren während der allgemeine Ladenschlusszeiten außerhalb von Verkaufsstellen dienen hiernach der Befriedigung eines kurzfristig - noch innerhalb der jeweiligen Ladenschlusszeit - zur Deckung anstehenden Bedürfnisses (BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 34).
Hierzu reicht es nicht aus, dass der Bedarf an leicht verderblichen Waren oder an Waren zum sofortigen Verzehr, Gebrauch oder Verbrauch überhaupt oder jedenfalls während der Ladenschlusszeiten nicht hinreichend gedeckt werden kann; das Gesetz verlangt vielmehr positiv, dass infolge örtlicher Besonderheiten gerade während der Ladenschlusszeiten ein anderen Ortes so nicht bestehender Bedarf nach den genannten Waren "auftritt" (BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 35).
Dazu gehören z. B. Sportveranstaltungen und Sportfeste, politische Kundgebungen unter freiem Himmel, örtliche Erholungsgebiete der Bevölkerung wie Vogelparks, zoologische Gärten und Badeseen mit beschränkter Öffnungs- oder Besuchszeit, Zirkusveranstaltungen, Volksmärsche, Volksgruppentreffen, Festivals und Volksfeste, die nicht den Vorschriften des III. Titels der Gewerbeordnung unterliegen (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28.02.1979 - VI 3957/78 - Rn. 24, juris zu § 20 Abs. 2a LadSchlG unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.02.1976 - 1 C 35.74 - GewArch. 1976, 171 ff.; nachgehend: BVerwG, Urteil vom 18.03.1980 - 1 C 51.79 - aaO, Rn. 31, 35).
- VGH Hessen, 13.08.2018 - 5 A 881/18
Wasser- und Schmutzwassergebühren
Demzufolge ist ein Gebührenbescheid, mit dem lediglich eine Gebühr festgesetzt ist, die die gesetzlich vorgesehene Höhe nicht ausschöpft, ein ausschließlich belastender Verwaltungsakt, der - auch bei Bestandskraft - die Behörde nicht hindert, innerhalb der Verjährungsfristen den ausstehenden Gebührenbetrag zusätzlich zu erheben (vgl. für viele: Beschluss des Senats vom 2. Oktober 1980 - V TH 13/80 -, NJW 1981, 596 [BVerwG 18.03.1980 - BVerwG 1 C 51/79] ; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Juni 2017 - 20 CS 17.346 -, ZKF 2017, 239; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2010 - 2 S 10.10 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 1 L 323/06 - Thüringer OVG, Beschluss vom 29. April 2008 - 4 ZKO 610/07 -, LKV 2009, 35 [OVG Thüringen 29.04.2008 - 4 ZKO 610/07] ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. November 1995 - 2 S 2947/94 -, NVwZ-RR 1997, 120, sämtlich auch Juris).
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