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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2351
BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60 (https://dejure.org/1962,2351)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1962 - I C 6.60 (https://dejure.org/1962,2351)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1962 - I C 6.60 (https://dejure.org/1962,2351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer Abfindung in einem Umlegungsverfahren - Erforderlichkeit einer Angabe der angefochtenen Entscheidung in der Revisionsschrift - Vorläufige Anordnung nach § 41 Abs. 1 RUO als selbständiger Verwaltungsakt - Duldungspflicht der Beteiligten an einem ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Vorläufige Anordnung/Zulässigkeit; Besitz/Besitzeinweisung; Anordnung/Anordnung, vorläufige

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Verwaltungsakt/Ausführungsanordnung, vorzeitige; Ausführungsanordnung/Unterschied zwischen Ausführungsanordnung und vorzeitiger Ausführungsanordnung; Ausführungsanordnung/Rechtsnatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Ausführungsanordnung; Ausführungsanordnung, vorzeitige; Rechtsnatur; Unterschied zwischen Ausführungsanordnung und vorzeitiger Ausführungsanordnung; Verwaltungsakt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.07.1961 - I C 27.60

    Rechtliche Ausführung eines Umlegungsplanes - Ausführung einer Planänderung nach …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Der in ihr zu bestimmende Tag wird in beiden Fällen einheitlich für den ganzen Umlegungsplan festgelegt, bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung also auch für die angefochtenen Festsetzungen (Urteil vom 13. Juli 1961 [BVerwGE 12, 341]).

    Diese Vorschrift regelt lediglich die rechtlichen Wirkungen einer nachträglichen Planänderung, und zwar in der Richtung, daß der in der vorzeitigen Ausführungsanordnung festgelegte Tag für den Eintritt des neuen rechtlichen Zustandes rückwirkend auch für die Planänderung gilt (vgl. Urteil vom 13. Juli 1961 a.a.O.).

    Wie der Senat im Urteil vom 13. Juli 1961 a.a.O. im einzelnen ausgeführt hat, erfaßt die Ausführungsanordnung nachträgliche Planänderungen kraft Gesetzes.

  • BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60

    Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Bei der vorläufigen Anordnung nach § 41 Abs. 1 RUO, die den Gegenstand des Streites bildet, handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt (Beschlüsse vom 6. Februar 1958 - BVerwG I B 74.57 - und vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 - [RdL 1961 S. 136 ff.]), der nur mit der Klage angefochten werden kann und über den das Flurbereinigungsgericht durch Urteil zu entscheiden hat (§ 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in Verbindung mit § 71 MRVO 165; §§ 140 Satz 1, 141 Abs. 1 Satz 1, 144 Satz 1 FlurbG).

    Gegen die hiernach kraft Gesetzes mit der Anordnung des Verfahrens eintretende zeitweilige Einschränkung der Eigentümerbefugnisse der Umlegungsbeteiligten bestellen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschluß vom 6. März 1961 a.a.O.).

    Ihrem Zweck nach dienen vorläufige Anordnungen nach § 41 Abs. 1 RUO dazu, den Übergang in den neuen Zustand vorzubereiten und zu sichern sowie die Aufstellung des Planes und die Durchführung des Verfahrens zu erleichtern und zu beschleunigen (Beschluß vom 6. März 1961 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.11.1959 - I C 118.59

    Berichtigung eines Grundbuches nach dem Erlass einer vorzeitigen …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Durch § 65 Abs. 2 RUO ist zum Ausdruck gebracht, daß die rechtlichen Wirkungen nicht ipso jure eintreten, sondern durch eine behördliche Anordnung herbeigeführt werden müssen (BVerwGE 2, 40; 9, 288) [BVerwG 30.10.1959 - VII C 19/59].

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung etwa anhängiger Rechtsstreitigkeiten oder noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß dadurch eine Änderung des Flurbereinigungsplanes erforderlich Werden kann, in Betracht zu ziehen." In BVerwGE 9, 288 [290] hat der Senat weiter darauf hingewiesen, daß bei dem Erlaß einer vorzeitigen Ausführungsanordnung berücksichtigt werden muß, ob der formellen Verwirklichung des neuen Rechtszustandes durch die Berichtigung des Grundbuches Hindernisse entgegenstehen, und daß die Behörde gehalten ist, eine etwaige Verfügungsbehinderung auf den geringstmöglichen Zeitraum einzuschränken.

  • BVerwG, 14.11.1961 - I C 117.59

    Anfechtung der Abfindung als Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens - …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Daß die streitigen Abfindungen auflösend bedingt sind (Urteil vom 14. November 1961 - BVerwG I C 117.59 -) ist nicht eine Folge des vorzeitigen Erlasses der Ausführungsanordnung, sondern ihrer Anfechtung.
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Die Revisionsschrift entspricht damit den vom Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 1, 222 aufgestellten Grundsätzen.
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Bei ihren Erwägungen, ob sie eine vorzeitige Ausführungsanordnung erlassen will, muß sie - wie der Senat im Urteil vom 27. Februar 1958 (RdL 1959 S. 26 = NJW 1958 S. 1553) ausgeführt hat - "unter sorgfältiger Prüfung aller Umstände die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen, die sich aus dem vorzeitigen Eintritt der rechtlichen Wirkungen der Umlegung ergeben (§ 68 RUO).
  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 85.54

    Verwaltungsakt/Verwaltungsakt, rechtgestaltender; …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Durch § 65 Abs. 2 RUO ist zum Ausdruck gebracht, daß die rechtlichen Wirkungen nicht ipso jure eintreten, sondern durch eine behördliche Anordnung herbeigeführt werden müssen (BVerwGE 2, 40; 9, 288) [BVerwG 30.10.1959 - VII C 19/59].
  • BVerwG, 06.02.1958 - I B 74.57

    Vorläufige Anordnung/Voraussetzungen; Vorausbau/Vorausbau; Gemeinschaftliche …

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1962 - I C 6.60
    Bei der vorläufigen Anordnung nach § 41 Abs. 1 RUO, die den Gegenstand des Streites bildet, handelt es sich um einen selbständigen Verwaltungsakt (Beschlüsse vom 6. Februar 1958 - BVerwG I B 74.57 - und vom 6. März 1961 - BVerwG I B 141.60 - [RdL 1961 S. 136 ff.]), der nur mit der Klage angefochten werden kann und über den das Flurbereinigungsgericht durch Urteil zu entscheiden hat (§ 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG in Verbindung mit § 71 MRVO 165; §§ 140 Satz 1, 141 Abs. 1 Satz 1, 144 Satz 1 FlurbG).
  • BVerwG, 17.01.1978 - V CB 84.74

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach Erledigung einer allgemeinen …

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß dadurch eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (Beschluß vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 93.56 - [RdL 1959, 26]; Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107], beide Entscheidungen ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).

    Der Zeitpunkt des Rechtsübergangs kann dabei nur einheitlich für alle Grundstücke des Verfahrensgebiets festgesetzt werden; bei einer vorzeitigen Anordnung also auch für die angefochtenen Festsetzungen (BVerwGE 12, 341; Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107; 109]).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1966 - VI 530/65

    Zwangsmittel/Zwangsmittel bei vorläufiger Besitzeinweisung; Vorläufige …

    Ausführungsanordnung nach den §§ 62 63 FlurbG (vgl. Urt. des BVerwG vom 16.1.1962 - I C 6.60 für den gleichgelagerten Fall der RUO).

    Mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans ist kein Raum mehr für eine vorl. Regelung, wie die vorl. Besitzeinweisung oder eine Maßnahme nach § 36 FlurbG (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.1.1962 - I C 6.60).

  • BVerwG, 25.11.1981 - 5 B 100.80

    Verbindung oder Trennung von Verfahren durch das Flurbereinigungsgericht als …

    In den vom Kläger bezeichneten Entscheidungen (Urteile vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 93.56 - [RdL 1959, 26 = NJW 1958, 1553] und 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107]) ist ausgeführt, daß die Behörde bei ihren Erwägungen, ob sie eine vorzeitige Ausführungsanordnung erlassen will, unter sorgfältiger Prüfung aller Unstände die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen muß, die sich aus den vorzeitigen Eintritt der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplans ergeben.

    Diese Auffassung verkennt, daß die vorzeitige Ausführungsanordnung, die einheitlich für den gesamten Plan ergeht, damit auch die angefochtenen Festsetzungen erfaßt (BVerwGE 12, 341) und die rechtlichen Wirkungen sowohl für die nicht angegriffenen als auch für die angefochtenen Festsetzungen eintreten (Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 -, a.a.O.), ungeachtet der Berücksichtigung nachträglicher Änderungen kraft Gesetzes (§ 63 Abs. 2 Satz 1 FlurbG).

  • BVerwG, 21.03.1978 - 5 CB 60.75

    Ausführungsanordnung/Voraussetzungen der vorzeitigen Ausführungsanordnung

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (Beschluß vom 27. Februar 1958 - BVerwG I B 93.56 - (RdL 1959, 26); Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - (RdL 1962, 107), beide Entscheidungen ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß unabhängig davon, ob wegen einzelner Grundstücke noch ein Schätzwert- oder Abfindungsstreit anhängig ist, der Zeitpunkt des Rechtsübergangs nur einheitlich für alle im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke festgelegt werden kann, bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung also auch für die angefochtenen Festsetzungen (Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - (RdL 1962, 107 (109)).

  • BVerwG, 07.08.1980 - 5 B 15.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (Beschluß vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 B 93.56 - [RdL 1959, 26]; Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107]; beide Entscheidungen ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung; Beschluß vom 31. März 1978 - BVerwG 5 CB 60.75 -).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß unabhängig davon, ob wegen einzelner Grundstücke noch ein Abfindungsstreit anhängig ist, der Zeitpunkt des Rechtsübergangs nur einheitlich für alle im Flurbereinigungsgebiet gelegenen Grundstücke festgelegt werden kann, bei einer vorzeitigen Ausführungsanordnung also auch für die angefochtenen Festsetzungen (Urteil vom 16. Januar 1962 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.1979 - 5 C 24.76

    Vorläufige Anordnung/Rechtsweg; Entschädigung/Nutzungsentschädigung

    Damit sind aber die die Einlage berührenden Rechtswirkungen der vorläufigen Anordnung entfallen, weil vorläufige Anordnungen ohnehin nur bis zu dem in der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt des neuen Rechtszustandes erlassen werden dürfen (Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107]).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 13 A 08.280

    Rechtliche Bedenken gegen das Zustandekommen einzelner Beschlüsse im Vorfeld des …

    Die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, dass dadurch eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, sind in Betracht zu ziehen (BVerwG vom 16.1.1962 RdL 1962, 107; vom 11.1.1977 RdL 1977, 271; vom 17.1.1978 RzF 8 zu § 63 Abs. 1).
  • BVerwG, 31.01.1975 - V B 15.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Dort ist, allerdings zu dem mit § 63 FlurbG im Inhalt übereinstimmenden § 66 Reichsumlegungsordnung, ausgeführt, daß die vorzeitige Ausführungsanordnung ein mit der Klage anfechtbarer Verwaltungsakt ist, der eine den Umlegungsplan ergänzende Regelung vornimmt, indem er die im Plan noch nicht enthaltene Festsetzung des Tages, an dem die rechtlichen Wirkungen der Umlegung eintreten, regelt (vgl. hierzu auch Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 6.60 - [RdL 1962, 107]).
  • BVerwG, 02.12.1980 - 5 B 111.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsfolgen von …

    In Bestätigung und Ergänzung der angeführten Entscheidung ist auch geklärt, daß bei der Anordnung der vorzeitigen Ausführung die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Widerspruchsverfahren sowie die Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann (Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107]).
  • BVerwG, 12.12.1980 - 5 B 66.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Dabei sind die Zahl und die Bedeutung noch nicht entschiedener Beschwerden und die Möglichkeit, daß bei deren Erfolg eine Änderung des Flurbereinigungsplans erforderlich werden kann, in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Februar 1958 - BVerwG 1 C 93.56 - [NJW 1958, 1553 = RdL 1959, 26]; Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG 1 C 6.60 - [RdL 1962, 107] beide ergangen zu der vergleichbaren Rechtslage nach der Reichsumlegungsordnung).
  • BVerwG, 01.10.1980 - 5 B 67.79

    Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer vorzeitigen Ausführungsanordnung des …

  • VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77

    Forderungsüberweisung; Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige; …

  • BVerwG, 21.02.1975 - V ER 256.74

    Rechtsmittel gegen die Anordnung der vorzeitigen Ausführung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.1977 - IX D 70/76

    Einschränkung, einstweilige; Anordnung/Anordnung, vorläufige

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