Rechtsprechung
| BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlass eines Aufenthaltsverbots - Rechtskräftige Verurteilung eines Ausländers wegen eines Verbrechens oder Vergehens - Ausübung des Ermessens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.1955 - I C 1.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.03.1968 - I C 64.66
Wenn der erkennende Senat es in solchen Fällen für geboten hält, daß die Ausländerbehörde vom Inhalt der Strafakten Kenntnis nimmt, weicht er nicht von dem Urteil vom 15. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 58 [60]) ab.
- BVerwG, 16.03.1972 - I C 49.70
Zulässigkeit der Verweisung auf frühere Schriftsätze im …
Der Vorbescheid ist zwar keine (Teil)-Genehmigung, und privatrechtliche Verhältnisse werden durch ihn nicht gemäß § 7 Abs. 5 AtG und § 26 GewO mitgestaltet (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1967 - BVerwG I C 64.66 - [BVerwGE 28, 131 ff., 135 [BVerwG 24.10.1967 - I C 64/65]]). - BVerwG, 16.06.1970 - I C 47.69
Eigene Ermittlungen der Ausländerbehörde hinsichtlich der Begehung einer Straftat …
Sie macht von ihrem Ermessen keinen rechtmäßigen Gebrauch, wenn sie sich auf die Feststellung beschränkt, daß einer der gesetzlichen Ausweisungstatbestände erfüllt sei und sich schon allein deswegen zur Ausweisung für berechtigt hält (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - Buchholz BVerwG 402.24 § 10 AuslG Nr. 2). - BVerwG, 30.12.1981 - 1 B 173.81
Ausländer - Ausweisung - Strafakte - Einsichtnahme
Die Einsichtnahme ist jedoch dann geboten, wenn die Behörde anders nicht in der Lage ist, alle Umstände zu würdigen, die nach den Gegebenheiten des Einzelfalles für die Ermessensausübung wesentlich sind (im Anschluß an das Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG 1 C 64.66 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 2).Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG 1 C 64.66 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 2), die im Einklang mit der des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 51, 386 [399, 400]) steht, kann die Beiziehung von Strafakten in Ausweisungsfällen deswegen bedeutsam sein, weil die nach § 10 Abs. 1 AuslG erforderliche pflichtgemäße Ermessensausübung eine Abwägung der für und gegen eine Ausweisung sprechenden Gründe verlangt; zu diesen Gründen können namentlich in Grenzfällen etwa auch Einzelheiten des Tatgeschehens und der Situation des Täters gehören.
- BVerwG, 15.01.1970 - I C 18.69
Ausweisung eines Ausländers zum Schutze der Verkehrssicherheit in der …
Die Widerspruchsbehörde hat durch die Beiziehung der Strafakten den Sachverhalt für die von ihr zu treffende Entscheidung genügend ermittelt (BVerwG, Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 -). - BVerwG, 15.09.1986 - 1 B 144.86
Ausländerrecht - Ausweisung - Ermessensgebrauch - Negative …
Der Beklagte rügt ferner, das Berufungsgericht weiche mit den Ausführungen, die sich auf die Frage der Beiziehung von Strafakten durch die Ausländerbehörde beziehen (Berufungsurteil S. 7 f.), von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nämlich vom Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG 1 C 64.66 - und vom Beschluß vom 30. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 173.81 -, ab. - BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70 Es läßt sich nicht ausschließen, daß bei fehlerfreier Ausübung des Ermessens nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG, zu dem der erkennende Senat bereits grundsätzlich Stellung genommen hat (Urteile vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - [Buchholz 402.24 § 10 Nr. 2], vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [JR 1970, 192 = …
- BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche …
Insbesondere sind die Lebensverhältnisse des Ausländers, soweit sie für die Prognose aussagekräftig sein können, in die Abwägung einzubeziehen und angemessen zu gewichten (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG 1 C 64.66 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 2 ). - BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 249.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausländerbehörde bei der gebotenen Abwägung u.a. die Art und die Höhe der Strafe, das Delikt und etwaige Vorstrafen zu berücksichtigen hat (Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG 1 C 64.66 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 2]). - BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Sie muß also auf Grund der Art und Höhe der Strafe, des Delikts, etwaiger Vorstrafen und anderer für die Ausweisung erheblicher Umstände die Erforderlichkeit dieser Maßnahme abwägen (Urteil vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - [Buchholz a.a.O. Nr. 2]). - BVerwG, 24.02.1969 - I B 85.68
Anforderungen an die Ermessenskontrolle bei Anfechtung einer Ausweisung - …
Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Beklagte geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, und außerdem weiche das Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1968 - BVerwG I C 64.66 - ab. - BVerwG, 23.11.1976 - 1 B 220.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 15.11.1977 - 1 B 134.77
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 02.10.1969 - I B 43.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.10.1969 - I B 42.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.05.1980 - 1 B 980.79
Beiziehung der Strafakten - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik …
- BVerwG, 16.09.1976 - I C 3.73
Ausweisung eines Belgiers auf Grund dessen strafrechtlicher Verurteilung wegen …
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