Rechtsprechung
| BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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WeinG § 2 Nr. 7, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 37, § 43 Nr. 1, § 44 Abs. 1, § 46
Deutscher Weinfonds; Abgabe; Weinbergsfläche; Rebfläche; Ertragsrebfläche; Wiederbepflanzungsrecht; gebietliche Absatzförderung - Judicialis
WeinG § 2 Nr. 7; ; WeinG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; WeinG § 37; ; WeinG § 43 Nr. 1; ; WeinG § 44 Abs. 1; ; WeinG § 46
- Wolters Kluwer
Deutscher Weinfonds - Abgabe - Weinbergsfläche - Rebfläche - Ertragsrebfläche - Wiederbepflanzungsrecht - Gebietliche Absatzförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Deutscher Weinfonds; Abgabe; Weinbergsfläche; Rebfläche; Ertragsrebfläche; Wiederbepflanzungsrecht; gebietliche Absatzförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 10.09.1998 - 1 K 232/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1999 - 7 A 10751/99
- BVerwG, 20.03.2000 - 1 B 14.00
- BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Papierfundstellen
- BVerwGE 112, 6
- NJW 2001, 1295 (Ls.)
- NVwZ 2001, 325
- DVBl 2001, 585 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Der Gesetzgeber darf gesetzliche Abgabentatbestände pauschalierend und typisierend ausgestalten, u.a. um die Abgabenerhebung nicht von Zufälligkeiten abhängig zu machen, die sich in der praktischen Auswirkung für den Einzelnen nicht oder nicht erheblich bemerkbar machen (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 96, 1 ; 99, 280 ).Er entspricht damit dem legitimen Ziel der Gesetzgebung, einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfGE 99, 280 ).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Der Gesetzgeber darf gesetzliche Abgabentatbestände pauschalierend und typisierend ausgestalten, u.a. um die Abgabenerhebung nicht von Zufälligkeiten abhängig zu machen, die sich in der praktischen Auswirkung für den Einzelnen nicht oder nicht erheblich bemerkbar machen (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 96, 1 ; 99, 280 ). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Der Gesetzgeber darf gesetzliche Abgabentatbestände pauschalierend und typisierend ausgestalten, u.a. um die Abgabenerhebung nicht von Zufälligkeiten abhängig zu machen, die sich in der praktischen Auswirkung für den Einzelnen nicht oder nicht erheblich bemerkbar machen (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 96, 1 ; 99, 280 ).
- BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91
Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Auslegung und Anwendung des Landesrechts unterliegen revisionsgerichtlicher Prüfung dahin, ob sie mit Bundesrecht in Einklang stehen oder ob Bundesrecht eine andere Auslegung gebietet (vgl. z.B Urteil vom 23. August 1994 - BVerwG 1 C 18.91 - BVerwGE 96, 293 ). - BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72
Weinwirtschaftsabgabe
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine zulässige Sonderabgabe (vgl. Urteil vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 9.95 - Buchholz 451.49 WWiG Nr. 3 sowie BVerfG, Beschluss vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72 - BVerfGE 37, 1 ). - BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Die genannte Verordnung, mit der sich der Senat im Urteil vom 4. Juli 1957 - BVerwG 1 C 24.55 - (BVerwGE 5, 171) befasst hat, war Grundlage für eine Anordnung des Verwaltungsamtes des "Reichsbauernführers" zur Verordnung über den Anbau von Weinreben vom 1. April 1937 (RNVBl S. 145), die das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. Juli 1958 - 1 BvF 1/58 - BVerfGE 8, 71) für nichtig erklärt hat. - BVerwG, 27.04.1995 - 3 C 9.95
Abgabe zum Deutschen Weinfonds - Abgabepflicht von Sektkellereien zum Deutschen …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine zulässige Sonderabgabe (vgl. Urteil vom 27. April 1995 - BVerwG 3 C 9.95 - Buchholz 451.49 WWiG Nr. 3 sowie BVerfG, Beschluss vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72 - BVerfGE 37, 1 ). - BVerwG, 04.07.1957 - I C 24.55
Auszug aus BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Die genannte Verordnung, mit der sich der Senat im Urteil vom 4. Juli 1957 - BVerwG 1 C 24.55 - (BVerwGE 5, 171) befasst hat, war Grundlage für eine Anordnung des Verwaltungsamtes des "Reichsbauernführers" zur Verordnung über den Anbau von Weinreben vom 1. April 1937 (RNVBl S. 145), die das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. Juli 1958 - 1 BvF 1/58 - BVerfGE 8, 71) für nichtig erklärt hat.
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 8 A 11814/19
Begriff der Rebfläche im Sinne der weinrechtlichen Produktspezifikation - …
Soweit in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 2000 (Az.: 1 C 7/00 -, BVerwGE 112, 6 und juris Rn. 11) die Rede davon ist, dass es sich bei Rebflächen bei natürlicher Betrachtung um bestockte und vorübergehend unbestockte Flächen handelt, die mit dem Ziel der Erzielung von Erträgen bewirtschaftet werden, ergibt sich hieraus keine abweichende Beurteilung. - VG Koblenz, 16.12.2009 - 5 K 639/09
Weinfondsabgabe verfassungsgemäß
Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 22. August 2000 - 1 C 7/00 - BVerwGE 112, 6 ff., und vom 27. April 1995 -3 C 9/95-, NVwZ 1996, 401, die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe als zulässige Sonderabgabe unter Hinweis auf den (zur gleichartigen Abgabe an den Stabilisierungsfonds nach § 16 des Weinwirtschaftsgesetzes ergangenen) Be-schluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1974 - 1 BvL 27/72-, BVerfGE 37, 1 ff., bestätigt, wie dies auch schon das OVG Rheinland-Pfalz als jeweilige Vorinstanz mit den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 7 A 11723/92.OVG - und vom 8. Dezember 1999 -7 A 10751/99.OVG - getan hatte (vgl. im Übrigen auch - zur Abgabe nach dem Absatzförderuzngsgesetz Wein - dessen Urteil vom 16. Oktober 1979 - 7 A 24/79 -, AS 15, 393 ff.). - BVerwG, 20.05.2021 - 3 B 36.20
"Rebflächen" im Sinne der Produktspezifikation für die geschützte …
Rn. 18 b) Die Beklagte hat auch keine Abweichung der angegriffenen Berufungsentscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 C 7.00 - (BVerwGE 112, 6) aufgezeigt.
- BVerwG, 20.05.2021 - 3 B 38.20
Feststellung eines Grundstücks als Teil der geschützten Ursprungsbezeichnung …
Rn. 17 b) Die Beklagte hat auch keine Abweichung der angegriffenen Berufungsentscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 C 7.00 - (BVerwGE 112, 6) aufgezeigt. - BVerwG, 20.05.2021 - 3 B 37.20
Feststellung eines Grundstücks als Teil der geschützten Ursprungsbezeichnung …
Rn. 17 b) Die Beklagte hat auch keine Abweichung der angegriffenen Berufungsentscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. August 2000 - 1 C 7.00 - (BVerwGE 112, 6) aufgezeigt. - VG Neustadt, 10.06.2010 - 2 K 1222/09
Weinwerbeabgaben: Klagen abgewiesen
Allerdings handelt es sich bei Abgabe an den Deutschen Weinfonds um eine sogenannte Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, die an dem strengen verfassungsrechtlichen Maßstab zu messen ist, den das Bundesverfassungsgericht an derartige Abgaben anlegt (BVerwGE 112, 6 [BVerwG 22.08.2000 - 1 C 7/00] [10];… BVerwG, Buchholz 451.49 WWiG Nr. 3, S. 3 f.; VG Koblenz, LKRZ 2010, 148; zum früheren Stabilisierungsfonds für Wein: BVerfGE 37, 1 [16 f.]). - VG Trier, 29.01.2009 - 5 L 412/09
Die Frage, ob die Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des …
Die Abgabe für den Deutschen Weinfonds dient, wie das BVerwG in seinem Urteil vom 22. August 2000 - 1 C 7/00 -, BVerwGE 112, S. 6 ff., umfassend dargelegt hat, der Beschaffung der für die Durchführung der Aufgaben des Deutschen Weinfonds erforderlichen Mittel.
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