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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,13083
BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.86 (https://dejure.org/1988,13083)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1988 - 1 C 7.86 (https://dejure.org/1988,13083)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1988 - 1 C 7.86 (https://dejure.org/1988,13083)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81

    Beruf des Rechtsbeistandes

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.86
    Der Kläger begehrt eine Rechtsberatungserlaubnis als Rechtsbeistand nach Art. 1 § 1 Abs. 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) a.F. Eine solche Erlaubnis kann nach der am 27. August 1980 in Kraft getretenen neuen Fassung des Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG, die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 18. August 1980 (BGBl. I S. 1503) - ÄndG - eingeführt wurde und, soweit hier von Belang, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfG. Beschluß vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 724/81 u.a. - NJW 1988, 545), nicht mehr erteilt werden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 5. Mai 1987 (a.a.O. S. 549 f.) ausgeführt hat, geht der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren; von Verfassungs wegen geschützt ist nur das betätigte Vertrauen, eben die "Vertrauensinvestition".

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 20.87

    Erteilung einer Rechtsberatungserlaubnis als Rechtsbeistand an einen …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.86
    Zum Begriff der "erheblichen Vorbereitungen" im Sinne der Übergangsvorschrift des Art. 3 Satz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (wie Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 C 20.87 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1984 - 9 S 1531/82

    Rechtsbeistand; Erlaubnis; Teilerlaubnis; Anwartschaft auf Zulassung; Auslegung …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 7.86
    Nach der vom erstinstanzlichen Gericht und vom Kläger vertretenen Auffassung soll es bei verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift nur darauf ankommen, ob der Bewerber am Stichtag die Sachkundevoraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis überwiegend erfüllt hatte (so z.B. auch VGH Mannheim. Urteil vom 10. Februar 1984, Rbeistand 1984, 44).
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