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| BVerwG, 03.04.1979 - 1 C 73.77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1979 - 1 C 73.77
Ferner ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß sich bei einer Verpflichtungsklage grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestimmt, ob der Klägerin der geltend gemachte Anspruch auf Erlaß des begehrten Verwaltungsaktes zusteht (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 -). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 03.04.1979 - 1 C 73.77
Ferner ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß sich bei einer Verpflichtungsklage grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bestimmt, ob der Klägerin der geltend gemachte Anspruch auf Erlaß des begehrten Verwaltungsaktes zusteht (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152 f.]; Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 79.76 -). - BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76
Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 03.04.1979 - 1 C 73.77
Das in Art. 2 NV geregelte Wohlwollensgebot hat aber ermessensbeschränkende Wirkung (Urteil vom 27. September 1978 - BVerwG 1 C 22.76 -).
- BVerwG, 13.11.1981 - 1 C 69.78
Nachschieben von Ermessensgründen - Umwandlung einer Rechtsentscheidung in eine …
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist bei Verpflichtungsklagen, die auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder auf Neubescheidung eines Aufenthaltserlaubnisantrags gerichtet sind, insoweit auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, als es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden darf oder umgekehrt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden muß (BVerwGE 56, 246 [249]; Urteil vom 20. Mai 1980 - BVerwG 1 C 55.75 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 18; Beschluß vom 3. April 1979 - BVerwG 1 C 73.77 - Beschluß vom 12. November 1979 - BVerwG 1 CB 121.79 -).
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