Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer Wettbewerbsvorteile
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 23.03.1977 - 3 K 692/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.1978 - XIII A 832/77
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.] Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.Bis zum Inkrafttreten der vorerwähnten Novelle konnte die Rechtsprechung die für die Unzuverlässigkeitsbeurteilung maßgebenden Umstände, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eintraten, deshalb noch im Rahmen der Entscheidung über die Anfechtung der Untersagungsverfügung berücksichtigen, weil sie von einem durch § 35 Abs. 6 GewO a.F. normierten antragsunabhängigen Anspruch des Gewerbetreibenden ausgehen konnte (vgl. BVerwGE 28, 202 [204]), nach Wegfall der Unzuverlässigkeitsgründe sein Gewerbe wieder ausüben zu dürfen.
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Nach Einfügung des Antragserfordernisses in § 35 Abs. 6 Satz 1 GewO liegt dem § 35 GewO eine ebenso deutliche Trennung zwischen dem Untersagungsverfahren einerseits und dem Wiedergestattungsverfahren andererseits zugrunde, wie sie der Senat für das Ausländergesetz zwischen dem Ausweisungsverfahren und dem Verfahren auf erneute Gestattung des Aufenthalts konstatiert hat (vgl. BVerwGE 60, 133 [136 ff.]). - BVerwG, 05.08.1965 - I C 69.62
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.] Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden. - BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden
Auszug aus BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78
Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bei einer Anfechtung der Untersagungsverfügung die Untersagungsvoraussetzungen noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen müssen (vgl. BVerwGE 22, 16 [19 ff.]; 28, 202 [205 ff.] Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - GewArch. 1973, 164 [165 f.]), ist durch die am 1. Mai 1974 in Kraft getretene (Änderungsgesetz zur GewO vom 13. Februar 1974, BGBl. I S. 161) Neufassung des § 35 Abs. 6 GewO die Grundlage entzogen worden.
- BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04
Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete …
Diese Differenzierung spricht dafür, dass die Umstände, die einen Anspruch auf eine erneute Bestellung als Wirtschaftsprüfer rechtfertigen, in einem gesonderten, darauf gerichteten Verfahren geltend zu machen und nicht im Anfechtungsprozess gegen die Widerrufsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 74.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 ). - VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris). - OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19
Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit
Die erweiterte Gewerbeuntersagung setzt - abgesehen von dem in § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO geregelten Fall - stets voraus, dass dem Betroffenen in demselben Verfahren zumindest ein tatsächlich betriebenes Gewerbe nach Maßgabe des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO untersagt wird (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19).Denn dadurch bekundet er regelmäßig seinen Willen, sich auf jeden Fall weiter gewerblich zu betätigen (…BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 8 C 6.14 -, juris Rn. 17; Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19;… Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 CB 2.81 -, juris Rn. 35).
Die Abhängigkeit der erweiterten Gewerbeuntersagung von der Untersagung eines tatsächlich ausgeübten Gewerbes kommt sprachlich durch die zweimalige Verwendung des Wortes "auch" in Satz 2 des § 35 Abs. 1 GewO zum Ausdruck und wird zudem durch den historisch gewachsenen Gesetzeszweck bestätigt, in erster Linie tatsächlich ausgeübte Gewerbe zu erfassen und nur in verfahrensmäßiger Verbindung mit einer solchen Untersagung zur Vermeidung des Ausweichens in andere Gewerbe das Verbot auf zukünftige mögliche gewerbliche Betätigungen zu erstrecken (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris Rn. 19;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Werkstand: 81. EL März 2019, § 35 GewO, Rn. 86).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 4 B 1480/14
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch die Anhäufung von Steuerrückständen
Rn. 19 Vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, GewArch 1982, 301. - VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16 Im Gewerberecht wird der Begriff der Zuverlässigkeit allgemein - negativ formuliert - dahin umschrieben, dass unzuverlässig ein Gewerbetreibender ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, BVerwGE 152, 39-49 Rz. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74/78 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 -, juris;… Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: April 2016, § 35 Rz. 141 m.w.N.).
- VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.862
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH
Darüber hinaus vertritt das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht, dass es in Bezug auf das Nochvorhandensein eines Gewerbes nicht darauf ankommt, wie sich die für die Gewerbeuntersagung relevanten Umstände nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens, also z.B. im gerichtlichen Verfahren, weiterentwickelt haben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 Az: 1 C 74.78; Heß in Friauf, GewO, Bd. 2, § 35 Rd.Nr. 354). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2016 - 1 O 44/16
Zur Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit - Sanierungsbemühungen zur …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 74.78 -, juris, Rdnr. 19). - VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 976/18 Im Gewerberecht wird der Begriff der Zuverlässigkeit allgemein - negativ formuliert - dahin umschrieben, dass unzuverlässig ein Gewerbetreibender ist, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…st. Rspr., z.B. BVerwG, Urteile vom 15. April 2015 - 8 C 6/14 -, BVerwGE 152, 39-49 Rz. 14; vom 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1-8; vom 2. Februar 1982 - 1 C 74/78 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 1 B 250/96 -, juris;… Heß in: Friauf, Kommentar zur Gewerbeordnung, Stand: April 2016, § 35 Rz. 141 m.w.N.).
- VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Aspekt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U. v. 02.02.1982 - 1 C 74.78 - OVG LSA, B. v. 22.04.2016 - 1 O 44/16 -, beide: juris). - OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche …
Von besonderem Gewicht ist dabei die Nichtabführung der treuhändisch für den Staat vereinnahmten, aber nicht an den Staat abgeführten Steuerbeträge wie etwa die Umsatzsteuer (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, GewArch 1982, 301). - VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 5 K 15.243
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Steuerschätzungen; …
- VG Cottbus, 27.02.2019 - 3 L 45/19
Gewerbeordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2017 - 1 L 45/17
Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO
- VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 5 K 15.196
Gewerbeuntersagung
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2022 - 1 L 38/21
Gewerberechtlicher Erlaubnis; Widerruf einer Erlaubnis gemäß §§ 34 c und 34 i …
- OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10
Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände
- VG Gelsenkirchen, 24.11.2022 - 18 L 1056/22
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Widerruf Bewachungserlaubnis; Steuer- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 4 B 866/21
Löschung der Eintragung eines Architekten aus der Architektenliste wegen …
- VG Arnsberg, 23.11.2006 - 1 K 2676/04
Nochmals: Sportwetten privater Wettveranstalter
- OVG Sachsen, 05.12.2024 - 6 A 509/22
Antrag auf Zulassung der Berufung; erweiterte Gewerbeuntersagung; maßgeblicher …
- VG Köln, 09.06.2020 - 1 L 360/20
- BVerwG, 10.12.1987 - 1 B 137.87
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen Steuerschulden bzw. nicht …
- VG Aachen, 15.03.2024 - 10 K 2878/22
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertretungsberechtigter; andauernde …
- VG München, 17.04.2013 - M 16 K 12.6493
Beschäftigungsverbot; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim Finanzamt
- OVG Hamburg, 29.11.1996 - Bs V 246/96
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