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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1411
BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78 (https://dejure.org/1982,1411)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1982 - 1 C 86.78 (https://dejure.org/1982,1411)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1982 - 1 C 86.78 (https://dejure.org/1982,1411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Abschiebung mit dem Europäischen Fürsorgeabkommen (EFA) - Umfang des Schutzbereichs des EFA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 70
  • DÖV 1982, 989
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78
    Für diese Interpretation spricht schließlich auch das völkerrechtliche Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (vgl.Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 84 = NVwZ 1982, 117 = InfAuslR 1981, 291).
  • BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78

    Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78
    Außerdem muß die Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland von beachtlichem Gewicht sein (BVerwGE 61, 105 [107 f.] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78
    Sind solche Belange gegeben, so muß schon bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Güter- und Interessenabwägung stattfinden (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 57, 252 [257]).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 86.78
    Sind solche Belange gegeben, so muß schon bei der Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG eine Güter- und Interessenabwägung stattfinden (BVerwGE 56, 246 [248 f.]; 57, 252 [257]).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot …

    Abgesehen davon, daß ein lediglich hypothetischer, jedoch nicht realisierter Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nicht dem für ein Rückschaffungsverbot maßgeblichen gesicherten Aufenthaltsrecht gleichgesetzt werden kann (vgl. Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33 S. 59), ist nicht ersichtlich, daß dem Kläger nach den Gegebenheiten des vorliegenden Falles ein solcher Anspruch zugestanden hätte.
  • VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21

    Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung; …

    Rn. 83 Vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1982 - 1 C 86.78 -, juris, Rn. 16, und vom 21. Oktober 1980 - 1 C 19.78 -, juris, Rn. 14; ebenso Nr. 4 zu § 2 AVwV-AuslG vom 7. Juli 1967 (GMBl., S. 231 ff.), wonach Belange der Bundesrepublik Deutschland in der Regel beeinträchtigt werden, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der nach § 10 Abs. 1 AuslG 1965 die Ausweisung rechtfertigen würde, wobei sich eine solche Beeinträchtigung auch aus anderen Tatsachen ergeben kann.

    Rn. 93 Vgl. ebenso: BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1982 - 1 C 86.78 -, juris, Rn. 17, und vom Urteil vom 24. Juni 1984 - 1 C 136.80 -, juris, Rn. 15.

  • BVerwG, 24.06.1982 - 1 C 136.80

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Sozialhilfe - Freizügigkeit - Arbeitnehmer

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 und BVerwG 1 C 182.79 - dargelegt hat, betrifft die hier einschlägige Regelung des Art. 6 Abs. a EFA nicht die Entscheidung über die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis.
  • VG Darmstadt, 19.09.2011 - 5 L 996/11

    Ablehnung Aufenthaltserlaubnis

    Denn nach § 2 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Satz 2 AuslG 1965 musste die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn die weitere Anwesenheit des Ausländers Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigte (BVerwG, U. v. 05.05.1982 - 1 C 86/78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33).

    Der Begriff der Belange der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG 1965 war weit zu verstehen (BVerwG, U. v. 05.05.1982 - 1 C 86/78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.12.2009 - L 34 AS 1350/09

    Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht; Europäisches Fürsorgeabkommen

    Für dieses dem Sinn und Zweck des EFA entsprechende Verständnis spricht auch das völkerrechtliche Auslegungsprinzip, im Zweifel das die staatliche Souveränität weniger einschränkende Auslegungsergebnis zu wählen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Mai 1982 = NDV 1983, S. 245, 247).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 51.81

    Türkischer Staatsangehöriger - Aufenthaltserlaubnis - Gewerbesperrvermerk - …

    Auch die Gefahr, daß er bei Ausübung des Reisegewerbes seine Familie nicht ernähren und daher der Sozialhilfe zur Last fallen könnte, war, zumal da der Kläger mit einer nebenberuflichen Ausübung des Reisegewerbes beginnen wollte, nicht so akut, daß deswegen die Negativschranke eingriffe (vgl. dazu auch Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33 = DÖV 1982, 989).
  • BVerwG, 20.10.1988 - 5 B 48.88

    Zulässigkeit der Einordnung der Rückkehr in die Heimat als eine Form der …

    Hieraus erhellt, daß gerade erst der (zu erwartende) Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Maßgabe des § 120 Abs. 1 Satz 1 BSHG Voraussetzung für die im Ermessen stehende Maßnahme der Ausländerbehörde ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 - ).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 1 B 40.90

    Einschränkung der Prüfungsbefugnis bei Angriff der Nichtzulassung der Revision …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß die - nicht lediglich geringfügige - dauernde Inanspruchnahme von Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt, wenn nicht etwaigen für einen (weiteren) Aufenthalt des Ausländers sprechenden Belangen aufgrund einer sachgerechten Abwägung Vorrang gebührt (BVerwGE 66, 29; Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 33).
  • BVerwG, 03.08.1982 - 1 B 163.81

    Notwendige Beiladung der Familienangehörigen eines ausgewiesenen Ausländers im …

    Die in der Beschwerdeschrift als grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage, ob Art. 6 Abs. a des Europäischen Fürsorgeabkommens verbietet, einem türkischen Staatsangehörigen die Aufenthaltserlaubnis wegen Hilfsbedürftigkeit zu versagen, bedarf nicht mehr der Klärung in einem Revisionsverfahren: In Urteilen vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 86.78 und BVerwG 1 C 182.79 - hat der beschließende Senat entschieden, daß das Europäische Fürsorgeabkommen die Gründe, aus welchen eine (weitere) Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden darf oder muß, nicht einschränkt und die zwangsweise Beendigung eines Aufenthalts, für den die Behörde die erforderliche Aufenthaltserlaubnis abgelehnt hat, nicht hindert; das Abkommen betrifft nur sonstige aufenthaltsbeendende behördliche Maßnahmen, die während der Dauer eines erlaubten Aufenthalts ergehen.
  • OVG Berlin, 05.03.1984 - 6 S 37.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt für EU-Ausländerin mit befristeter …

    (BVerwG 1 C 86.78 vom 5. Mai 1982 = DÖV 1982, S. 989; BVerwG 1 C 136.80 = NJW 1982, 2742 [BVerwG 24.06.1982 - 1 C 136/80] ).
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