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| BVerwG, 22.09.1976 - I C 9.71 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermessensausübung bei Sprenggenehmigung - Explosionsgefährliche Stoffe - Nachbar
Papierfundstellen
- NJW 1977, 2228 (Ls.)
- MDR 1977, 253
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99 Auch in seinen in diesem Zusammenhang vom Bundesverwaltungsgericht zitierten früheren Entscheidungen wurde unter derartigen Umständen ein Feststellungsantrag jeweils als unbegründet angesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 1975 -- 8 C 63.73 -- BVerwGE 48, 331 (335) und vom 22. September 1976 -- 1 C 9.71 -- BayVBl. 1977, 153 (154)).
- BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76
Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit …
Darüber hinaus könnte die begehrte Feststeilung nur getroffen werden, wenn der (erledigte) Verwaltungsakt auch den Kläger in seinen Rechten verletzt hätte (BVerwGE 48, 331 [335]; Urteil vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 -). - BVerwG, 23.10.1979 - 1 B 279.79
Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Grundsätzliche …
Der erkennende Senat hat in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 - befunden, das Feststellungsinteresse der Klägerin könne nicht mit der Begründung verneint werden, "die Klägerin habe einen Amtshaftungsprozeß, dem die begehrte verwaltungsgerichtliche Feststellung dienen könne, bisher weder erhoben noch habe sie in der Berufungsverhandlung erklärt, daß sie Amtshaftungsklage erheben wolle", und die Klägerin habe "nach § 86 Abs. 3 VwGO veranlaßt werden müssen, sich (zur Frage der Erhebung einer Amtshaftungsklage) zu äußern". - OLG Brandenburg, 20.07.2000 - 2 Ss OWi 140 B/00
Unzulässigkeit des weiteren Beschlussverfahrens nach erneuten Ermittlungen
Ermittlungen, die danach angestellt werden und deren Ergebnis für die Entscheidung erheblich sein kann, machen die Zustimmung des Betroffenen hinfällig (BayObLGSt 1977, 94 (99); BayObLG bei Rüth DAR 1983, 257; bei Bär DAR 90, 371; OLG Celle MDR 1977, 253; der in der Entscheidung des OLG Celle in VRS 64, 456 geschilderte Ausnahmefall lag nicht vor).
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