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| BVerwG, 14.02.1963 - I C 92.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 09.05.1961 - 7 VIII 61
- BVerwG, 14.02.1963 - I C 92.61
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.06.1962 - I C 41.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.02.1963 - I C 92.61
Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 29. Juni 1962 [DVBl. 1963 S. 146 = NJW 1962 S. 2267]), kann auch die Verurteilung wegen einer Wehrdienstverweigerung eine Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention betreffend das Abkommen über die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) sein.
- BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 778.80
Gefahr einer Bestrafung wegen Wehrdienstverweigerung in Syrien aus moralischen …
Es ist nicht erkennbar, daß der Kläger ihretwegen in unzumutbare Zwangslagen geraten könnte, "die mit Verfolgungen im Sinne der Genfer Konvention enden müßten" (Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 92.61 - Beschluß vom 2. Januar 1980 - BVerwG 1 B 316.79 -). - BVerwG, 02.01.1980 - 1 B 316.79
Voraussetzungen für die Entscheidung des Gerichts durch Beschluss - Vorliegen …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß bei drohenden Maßnahmen wegen Wehrdienstverweigerung nur dann von politischer Verfolgung gesprochen werden kann, wenn nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles die Ableistung des Wehrdienstes unzumutbar ist und wenn Zwangslagen bestehen, deretwegen der Pflichtige befürchten muß, während des Wehrdienstes in Konflikte zu geraten, die mit Verfolgungen im Sinne der Genfer Konvention enden müßten (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 92.61 -). - BVerwG, 14.08.1979 - 1 B 51.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch bereits grundsätzlich geklärt, daß bei drohenden Maßnahmen wegen Wehrdienstverweigerung nur dann von politischer Verfolgung gesprochen werden kann, wenn nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfall es die Ableistung des Wehrdienstes unzumutbar ist und wenn Zwangslagen bestehen, derentwegen der Pflichtige, befürchten muß, während des Wehrdienstes in Konflikte zu geraten, die mit Verfolgungen in Sinne der Genfer Konvention enden müßten (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1963, BVerwG 1 C 92.61). - BVerwG, 13.03.1979 - 1 B 91.79
Rechtsmittel
Zu Unrecht macht der Kläger geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1962 - BVerwG 1 C 41.60 - und vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 92.61 - ab.
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