Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 98.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nachschieben neuer Ermessensgründe - Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs - Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik Deutschland - Negativschranke des § 2 Abs. 1 S. 2 Ausländergesetz (AuslG) - Ausschluss der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.10.1980 - 1 C 19.78
Interesse des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Ermessentscheidung - Abwägung - …
Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 98.76
Die Negativschranke bezieht sich nur auf so bedeutsame Sachverhalte, daß für ein die privaten Belange des Ausländers berücksichtigendes und nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auszuübendes Ermessen kein Raum bleibt (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 20 = NJW 1981, 1917 = DÖV 1981, 425 = MDR 1981, 520).Sie schließt, soweit sich nicht aus ihrem Zusammenhang mit anderen Vorschriften des Gesetzes Abweichendes ergibt, die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aus, wenn der Ausländer zwar wie der Kläger einen Ausweisungstatbestand verwirklicht hat (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG), die ausländerbehördliche Maßnahme aber nur dazu dienen könnte, das Verhalten anderer Ausländer in dem genannten Sinne zu steuern (Urteil vom 21. Oktober 1980 - BVerwG 1 C 19.78 - a.a.O.).
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 98.76
Die Ausländerbehörde muß aber beachten, daß das Maß der durch eine solche Maßnahme zu erreichenden Verhaltenssteuerung unterschiedlich ist (BVerwGE 60, 75 [77]). - BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 12.75
Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Abschreckung
Auszug aus BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 98.76
Bei lediglich fahrlässigen, nicht im Zustand der Fahruntüchtigkeit begangenen Verkehrsverfehlungen ist deswegen eine sorgfältige Prüfung geboten, ob eine angemessene Wirkung der erwähnten Absicht zu erwarten ist (BVerwGE 59, 104 [108 f.]).
- BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem …
Nach der Rechtsprechung des Senats greift die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG grundsätzlich dann nicht ein, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis nur dazu dienen könnte, auf andere Ausländer vorbeugend mit dem Ziel einzuwirken, daß sie Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigen (BVerwGE 61, 105 [108];Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 98.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 25). - BVerwG, 17.01.1983 - 1 B 145.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines …
Solche Delikte gestatten zwar nicht unter allen Umständen den Schluß auf eine hinreichende Wiederholungsgefahr (Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 1 C 98.76 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 25 [S. 24]).
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