Rechtsprechung
| BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1981 - 4 A 1442/80
- BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Der Kläger macht geltend, das Berufungsurteil werde dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1979 (BVerfGE 51, 386) nicht gerecht.Dies widerspricht der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht; denn danach kann selbst die Existenz eines ehelichen Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit den ausländischen Elternteil nicht in jedem Fall vor Ausweisung bewahren (BVerfGE 51, 386 [398]).
Eine Beiziehung der Strafakten ist, wie sie aus der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, nicht in jedem Ausweisungsfall geboten (BVerfGE 51, 386 [400]).
- BVerwG, 31.03.1981 - 1 B 853.80
Ausweisung eines Ausländers - Befristung - Rechtsfehler - Ermessensfehlerfreie …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Die Frage der Befristung ist im Widerspruchsbescheid (S. 5 f.) ausdrücklich erörtert (vgl. dazu auch Beschluß vom 31. März 1981 - BVerwG 1 B 853.80 - NJW 1981, 1919 = DVBl. 1981, 773 = DÖV 1981, 715). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Das Grundgesetz vermittelt einem Ausländer keinen Anspruch darauf, daß die Gerichte in seiner Heimatsprache mit ihm verkehren (vgl. BVerfGE 42, 120 [125]).
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64
Auslieferung I
Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Die Ausländerbehörde ist in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des türkischen Strafrechts auf türkische Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl: Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 = MDR 1969, 245; ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]). - BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Ein Gericht verletzt seine Pflicht zur Sachaufklärung aber grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8). - BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67
Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …
Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 1 CB 40.81
Die Ausländerbehörde ist in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des türkischen Strafrechts auf türkische Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl: Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 = MDR 1969, 245; ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]).
- BVerwG, 17.03.1982 - 1 B 25.82
Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung - Befristete Ausweisung
Im übrigen hat der Senat bereits entschieden, daß die Ausländerbehörde in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet ist, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des t. Strafrechts auf t. Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 - ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]; Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -). - BVerwG, 24.10.1984 - 1 B 129.84
Ermessensentscheidung über eine Ausweisung und über die Verlängerung einer …
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -) und des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 und 1 CB 41.81 - sowie vom 17. März 1982 - BVerwG 1 B 25.82 -) eine Ausweisung grundsätzlich nicht deswegen ausgeschlossen, insbesondere nicht deswegen unverhältnismäßig ist, weil der betroffene Ausländer in seinem Heimatland möglicherweise nochmals bestraft wird. - BVerwG, 22.12.1981 - 1 B 169.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Doch ist die Ausländerbehörde in den Grenzen vorrangigen Rechts grundsätzlich nicht verpflichtet, durch ausländerrechtliche Maßnahmen die Anwendung des türkischen Strafrechts auf türkische Staatsangehörige zu verhindern; das gilt auch insoweit, als das türkische Strafrecht vom deutschen abweicht (vgl. Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4 = MDR 1969, 245; Beschluß vom 16. September 1981 - BVerwG 1 CB 40.81 - ferner BVerfGE 18, 112 [116 ff.]; Beschluß vom 1. Dezember 1981 - 1 BvR 1252/81 -).
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