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| VGH Bayern, 28.09.2001 - 1 CS 01.1612 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 10.04.2006 - 1 ZB 04.3506
Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtliche Nachbarklage; Erlöschen der …
Letzteres käme an sich nur in Betracht, wenn mit der Genehmigung der geplanten geringfügigen Geländeveränderung eine Festlegung der Geländeoberfläche auf das neue Geländeniveau verbunden wäre (BayVGH vom 28.9.2001 1 CS 01.1612). - VG Würzburg, 09.05.2019 - W 5 K 17.1187
Nachbarklage gegen Umbau und Modernisierung einer Altenpflegeeinrichtung
Es bleibt festzustellen, dass die streitgegenständliche Baugenehmigung keine Festlegung einer geänderten Geländeoberfläche enthält (vgl. BayVGH, B.v. 28.9.2001 - 1 CS 01.1612 - juris). - VGH Bayern, 30.05.2016 - 15 ZB 16.630
Prüfungsumfang im Baugenehmigungsverfahren
Die vom Kläger unter Bezugnahme auf eine Kommentarstelle für erforderlich gehaltene Festlegung (…oder: Festsetzung, vgl. dazu näher BayVGH, B. v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3355 - NVwZ-RR 2008, 80 = juris Rn. 24;… B. v. 27.12.2006 - 25 CS 06.3222 - juris Rn. 2; B. v. 28.9.2001 - 1 CS 01.1612 - juris Rn. 13; U. v. 18.3.1994 - 26 B 92.2782 - n. v. S. 8 f. des UA) der Geländeoberfläche gehört systematisch jedoch, neben der Fixierung der Geländeoberfläche nach Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayBO zur Bestimmung der Gebäudeklasse eines Vorhabens nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO, alleine noch zum Regelungskreis des Abstandsflächenrechts nach Art. 6 BayBO.
- VG München, 20.07.2016 - M 9 K 15.4913
Abstandfläche bezüglich einer geringfügigen Aufschüttung und Rücksichtnahmegebot
Dennoch sei darauf hingewiesen, dass die Bauaufsichtsbehörde das neue Geländeniveau nicht etwa förmlich festgelegt hat, weswegen rechtlich das Bestandsniveau maßgeblich ist (BayVGH, B. v. 28.9.2001 - 1 CS 01.1612 - juris Rn. 13). - VG München, 12.05.2021 - M 11 K 20.244
Aufstockung einer Grenzgarage und Abstandsflächen
Anderes gilt nur im Falle einer Neufestlegung des Geländeniveaus, wobei eine solche einen förmlichen Rechtsakt der Behörde erfordert (…vgl. Kraus in Busse/Kraus, Bay-BO, Stand März 2021, Art. 6, Rn. 188 ff.;… BayVGH, B.v. 12.2.2020 - 15 CS 20.45 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 28.9.2001 - 1 CS 01.1612 - juris Rn. 12 f.;… BayVGH, B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - juris Rn. 24). - VG München, 11.06.2013 - M 1 E1 13.2244
Nachbarrechtsbehelf; Verletzung von Abstandsflächen; Festgesetzte …
Vielmehr bedürfte es insoweit zur Klarstellung einer ausdrücklichen textlichen Festlegung oder aber einer klaren Einzeichnung in den Plänen mittels Rotrevision (…Rauscher in Simon/Busse, a.a.O.; BayVGH, B.v. 29.9.2001 - 1 CS 01.1612 - juris Rn. 13), was beides nicht vorgenommen wurde. - VG München, 18.10.2010 - M 8 K 10.50
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Rn. 46 Ergänzend sei bemerkt, dass sich die Frage stellt, ob für die Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen nicht auf die Höhe des bisherigen Geländes hätte abgestellt werden müssen (vgl. dazu BayVGH vom 28.09.2001 Az.: 1 CS 01.1612 und vom 27.12.2006 Az.: 25 CS 06.3222 - jeweils Juris).
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