Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.08.2002 - 1 CS 02.1547 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 16.01.2003 - 1 CS 02.1922
Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Darlegung der Beschwerdegründe, erfristete …
Diese verschärften Anforderungen sind ein Ausgleich dafür, dass für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes das Erfordernis der Beschwerdezulassung weggefallen und die Frist für die Begründung der Beschwerde auf einen Monat verlängert worden ist (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).
- OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung; …
Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547). - VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339
Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 04.12.2023 - 24 CS 23.1947
Beschwerde: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf von …
Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. BayVGH, B.v. 22.8.2002 - 1 CS 02.1547 - juris Rn. 17).
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