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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,63175
VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221 (https://dejure.org/2009,63175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 CS 09.221 (https://dejure.org/2009,63175)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 CS 09.221 (https://dejure.org/2009,63175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für ein "Nebengebäude" im rückwärtigen Grundstücksbereich; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung; nachbarrechtlich erhebliche Auswirkungen einer Unbestimmtheit (verneint); Prüfungsumfang im vereinfachten Verfahren; Einfügungsgebot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Umgekehrt ist ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ausnahmsweise zulässig, wenn es trotz der Überschreitung keine "städtebauliche Spannungen" hervorruft (vgl. BVerwG vom 26.5.1978 BVerwGE 55, 369 f.).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Das Einfügungsgebot dient grundsätzlich nur allgemein der städtebaulichen Ordnung und nicht auch dem Schutz der Nachbarn (BVerwG vom 23.6.1995 NVwZ 1996, 170; vom 28.4.2004 NVwZ 2004, 1244).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur dann verletzt, wenn die ausnahmsweise Unzulässigkeit eines hinsichtlich aller vier Zulässigkeitskriterien den Rahmen einhaltenden Vorhabens darauf beruht, dass es unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück hat oder wenn die von einem den Rahmen überschreitenden Vorhaben hervorgerufenen "städtebaulichen Spannungen" gerade auf solchen Auswirkungen beruhen (BVerwG vom 23.5.1986 NVwZ 1987, 34; vom 6.12.1996 NVwZ-RR 1997, 516).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Dieser Anforderung entspricht eine Genehmigung, wenn die mit dem Bescheid getroffene Regelung (Art. 35 BayVwVfG) für die Beteiligten des Verfahrens (Art. 13 BayVwVfG) - gegebenenfalls nach Auslegung - eindeutig zu erkennen und damit einer unterschiedlichen subjektiven Bewertung nicht zugänglich ist (BVerwG vom 22.1.1993 NJW 1993, 1667).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 1995 (BauR 1996, 82), auf den sich die Antragstellerin in diesem Zusammenhang beruft.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nur dann verletzt, wenn die ausnahmsweise Unzulässigkeit eines hinsichtlich aller vier Zulässigkeitskriterien den Rahmen einhaltenden Vorhabens darauf beruht, dass es unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück hat oder wenn die von einem den Rahmen überschreitenden Vorhaben hervorgerufenen "städtebaulichen Spannungen" gerade auf solchen Auswirkungen beruhen (BVerwG vom 23.5.1986 NVwZ 1987, 34; vom 6.12.1996 NVwZ-RR 1997, 516).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05

    Unbestimmte Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Eine Verletzung von Nachbarrechten liegt vor, wenn die Unbestimmtheit ein nachbarrechtlich relevantes Merkmal betrifft (OVG NRW vom 14.11.2001 BRS 64 Nr. 122; vom 20.9.2007 BauR 2008, 81; HambOVG vom 14.7.2008 - 2 Bv 277/03 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Rn. 24 Die Unbestimmtheit wäre nur dann nachbarrechtlich erheblich, wenn infolge des Mangels nicht beurteilt werden könnte, ob das Vorhaben den geprüften nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH vom 10.12.2007 -1 BV 04.843 - juris; VGH BW vom 12.2.2007 BauR 2007, 1399).
  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Rn. 24 Die Unbestimmtheit wäre nur dann nachbarrechtlich erheblich, wenn infolge des Mangels nicht beurteilt werden könnte, ob das Vorhaben den geprüften nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH vom 10.12.2007 -1 BV 04.843 - juris; VGH BW vom 12.2.2007 BauR 2007, 1399).
  • VGH Bayern, 21.01.2008 - 1 ZB 06.2304

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Gebot der …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2009 - 1 CS 09.221
    Auswirkungen sind unzumutbar, wenn unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit der Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und der wechselseitigen Interessen das Maß dessen, was der Nachbar billigerweise hinnehmen muss, überschritten wird (BayVGH vom 21.1.2008 - 1 ZB 06.2304 - juris mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 8 A 799/14

    Klage gegen Biogasanlage in Stemwede/Kreis Minden-Lübbecke erfolglos

    Rn. 60 Vgl. U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Auflage 2014, § 37 Rn. 2, 3, 5 und 27; Bay. VGH, Beschluss vom 22. April 2009 - 1 CS 09.221 -, juris Rn. 20 und 24; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. November 2012 - 12 ME 189/12 -, juris Rn. 10.
  • OVG Sachsen, 08.11.2018 - 1 A 175/18

    Zustellung; Widerspruchsbescheid; Baugenehmigung; Fiktion; Nachbarschutz

    Die Unbestimmtheit wäre nur dann nachbarrechtlich erheblich, wenn infolge des Mangels nicht beurteilt werden könnte, ob das Vorhaben den geprüften nachbarschützenden Vorschriften entspricht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 22. April 2009 - 1 CS 09.221 -, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099

    Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen

    Rn. 4 Eine Rechtsverletzung des Nachbarn kommt nur in Betracht, wenn die Bauvorlagen hinsichtlich nachbarrechtsrelevanter Merkmale nicht hinreichend bestimmt sind und damit nicht geprüft werden kann, ob das Vorhaben nachbarschützenden Vorschriften entspricht (…vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2019 - 1 CS 19.821 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 9 CS 18.10 - juris Rn. 13; B.v. 22.4.2009 - 1 CS 09.221 - juris Rn. 20).
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