Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.10.2022 - 1 CS 22.1917, 1 CS 22.1918, 1 CS 22.1919 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
VwGO § 80 Abs. 5; BauNVO § 6 Abs. 1
Erfolgloser Eilantrag gegen heranrückende Wohnbebauung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist ein Vorhaben in einem Mischgebiet zulässig?
Verfahrensgang
- VG München, 29.07.2022 - M 1 SN 21.242
- VGH Bayern, 21.10.2022 - 1 CS 22.1917, 1 CS 22.1918, 1 CS 22.1919
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86
Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2022 - 1 CS 22.1917
Keine der Nutzungsarten soll ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463; U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309). - BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2022 - 1 CS 22.1917
Keine der Nutzungsarten soll ein deutliches Übergewicht über die andere gewinnen (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 4 B 51.96 - NVwZ-RR 1997, 463; U.v. 4.5.1988 - 4 C 34.86 - BVerwGE 79, 309). - VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901
Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit …
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2022 - 1 CS 22.1917
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb durch die hinzutretende Bebauung mit nachträglichen Auflagen rechnen muss (…vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2022 - 1 CS 21.2866 - juris Rn. 14; B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27). - VGH Bayern, 21.01.2022 - 1 CS 21.2866
Nachbarklage gegen heranrückende Wohnbebauung
Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2022 - 1 CS 22.1917
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betrieb durch die hinzutretende Bebauung mit nachträglichen Auflagen rechnen muss (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2022 - 1 CS 21.2866 - juris Rn. 14;… B.v. 9.6.2020 - 15 CS 20.901 - juris Rn. 27).
- VG München, 21.03.2023 - M 1 K 21.235
Erfolglose Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus im Mischgebiet
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden gegen die Entscheidungen mit Beschluss vom 21. Oktober 2022 zurückgewiesen (1 CS 22.1917, 1 CS 22.1918, 1 CS 22.1919).Nach diesen Maßstäben ist das Vorhaben zulässig, denn es ist nicht erkennbar, dass durch das Hinzukommen der 19 Wohneinheiten der Gebietscharakter in ein allgemeines Wohngebiet kippen könnte, bestehen hier nicht, wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 21. Oktober 2021 ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 21.10.2022 - 1 CS 22.1917, 1 CS 22.1918, 1 CS 22.1919 - Rn. 12).
Im Übrigen wird explizit Bezug genommen auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 21. Oktober 2022 (a.a.O., dort Rn. 13), dass in einem Mischgebiet nur solche Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören und etwaige Beschränkungen der Anlieferzeiten einem Mischgebiet immanent sind.
- VG Düsseldorf, 10.09.2024 - 28 L 2250/24
Flüchtlingsunterkunft
Rn. 45 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - 1 CS 22.1917 -, juris Rn. 14, m.w.N., Beschluss vom 21. Januar 2022 - 1 CS 21.2866 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 9. Juni 2020 - 15 CS 20.901 -, juris Rn. 27. - VG München, 21.03.2023 - M 1 K 22.3129
Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots bei Nachbarklage
Nach diesen Maßstäben ist das Vorhaben zulässig, denn es ist nicht erkennbar, dass durch das Hinzukommen der 19 Wohneinheiten der Gebietscharakter in ein allgemeines Wohngebiet kippen könnte, wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 21. Oktober 2021 ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 21.10.2022 - 1 CS 22.1917, 1 CS 22.1918, 1 CS 22.1919 - Rn. 12).
- VG Würzburg, 19.12.2023 - W 4 K 20.2092
Erfolgreiche Klage eines Nachbarn gegen eine seinen den Gebietserhaltungsanspruch …
In dieser sowohl qualitativ als auch quantitativ zu verstehenden Durchmischung der beiden Nutzungsarten liegt die in § 6 Abs. 1 BauNVO normativ bestimmte besondere Funktion des Mischgebiets, die sich dadurch von den anderen Baugebietstypen der Baunutzungsverordnung unterscheidet (…vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1996 - 4 B 51/96 - juris Rn. 5 ff.; BayVGH, B.v. 21.10.2022 - 1 CS 22.1917 - juris Rn. 12). - VG München, 21.03.2023 - M 1 K 22.3127
Erfolglose Nachbarklage gegen Wohn- und Geschäftshaus im Mischgebiet
Nach diesen Maßstäben ist das Vorhaben zulässig, denn es ist nicht erkennbar, dass durch das Hinzukommen der 19 Wohneinheiten der Gebietscharakter in ein allgemeines Wohngebiet kippen könnte, wie bereits der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 21. Oktober 2021 angemerkt hat (BayVGH, B.v. 21.10.2022 - 1 CS 22.1917, 1 CS 22.1918, 1 CS 22.1919 - Rn. 12). - VGH Bayern, 07.10.2024 - 1 ZB 23.838
Nachbarklage, Darlegungserfordernis
Rn. 6 Den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hat das Verwaltungsgericht abgelehnt, die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 21. Oktober 2022 zurückgewiesen (1 CS 22.1917 u.a.).
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