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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6518
VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65 (https://dejure.org/2024,6518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2024 - 1 CS 24.65 (https://dejure.org/2024,6518)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2024 - 1 CS 24.65 (https://dejure.org/2024,6518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Erfolglose Beschwerde im Verfahren um eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung hinsichtlich eines als Monteursunterkunft genutzten Wohnhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO Art. 76 S. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    Antrag von Grundstückseigentümern im einstweiligen Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung der Vermietung einezelner Räume eines Gebäudes mit der Genehmigung als Einfamilienhaus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Nach der im Eilverfahren geboten summarischen Prüfung wird die Klage gegen die Nutzungsuntersagung bei Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats - bei der Nutzungsuntersagung handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607) - im Hauptsacheverfahren voraussichtlich erfolglos bleiben, sodass das Interesse der Antragsteller an der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegenüber dem Vollzugsinteresse der Antragsgegnerin nachrangig ist.

    Rn. 12 Die Störerauswahl hat sich in erster Linie daran zu orientieren, wie der baurechtswidrige Zustand möglichst effektiv abzuwehren ist (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607).

  • VGH Hessen, 09.06.2020 - 4 B 974/20
    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Unabhängig von der Frage, wie die Nutzungsänderung bauplanungsrechtlich einzustufen ist (vgl. zu Arbeiterunterkünften HessVGH, B.v. 9.6.2020 - 4 B 974/20 - juris Rn. 7 ff.;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.11.2018 - OVG 2 S 48.18 - juris Rn. 5 ff.), sind an die neue Nutzung auch andere bauordnungsrechtliche Anforderungen zu stellen.

    Dabei kann bei einem vermieteten Objekt von den jährlichen Mieteinnahmen ausgegangen werden (vgl. HessVGH, B.v. 9.6.2020 - 4 B 974/20 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 15 C 18.2268 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Nur dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen, liegt ein rechtsfehlerhafter Gebrauch des Ermessens vor, wenn diese Umstände von der Behörde nicht erwogen und dargestellt worden sind (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1996 - 3 C 13.94 - juris Rn. 51).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10

    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Soweit die Antragsteller vortragen, dass im Hinblick auf die Frage des Auswahlermessens und der Störerauswahl auch die Monteure bzw. deren Arbeitgeber als Adressaten der Nutzungsuntersagung in Betracht gekommen seien, fällt ein Nutzerkreis, der ständig wechselt, vor dem Hintergrund einer effektiven Anordnung aus (zu der Störerauswahl bei einem ständig wechselnden Personenkreis vgl. OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - BauR 2010, 2099;… BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris Rn. 22) .
  • VGH Bayern, 27.07.2021 - 1 CS 21.153

    Nutzungsuntersagung - Eselfarm im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Eine formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10;… B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.11.2020 - 9 CS 20.2005

    Nutzungsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Eine formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (…vgl. BayVGH, B.v. 27.7.2021 - 1 CS 21.153 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2021 - 10 A 3199/20

    Verhältnismäßigkeit einer auf die formelle Illegalität einer Nutzung gestützten …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Wer eine formell illegale Nutzung aufnimmt, muss jederzeit damit rechnen, mit einem Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. OVG NW, B.v. 25.10.2021 - 10 A 3199/20 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2018 - 2 S 48.18

    Baurecht: Nutzungsuntersagung infolge einer ungenehmigten Nutzungsänderung (hier: …

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Unabhängig von der Frage, wie die Nutzungsänderung bauplanungsrechtlich einzustufen ist (…vgl. zu Arbeiterunterkünften HessVGH, B.v. 9.6.2020 - 4 B 974/20 - juris Rn. 7 ff.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 16.11.2018 - OVG 2 S 48.18 - juris Rn. 5 ff.), sind an die neue Nutzung auch andere bauordnungsrechtliche Anforderungen zu stellen.
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Soweit die Antragsteller vortragen, dass im Hinblick auf die Frage des Auswahlermessens und der Störerauswahl auch die Monteure bzw. deren Arbeitgeber als Adressaten der Nutzungsuntersagung in Betracht gekommen seien, fällt ein Nutzerkreis, der ständig wechselt, vor dem Hintergrund einer effektiven Anordnung aus (zu der Störerauswahl bei einem ständig wechselnden Personenkreis vgl. OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - BauR 2010, 2099; BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris Rn. 22) .
  • VGH Bayern, 05.07.2021 - 9 ZB 19.1610

    Nutzungsuntersagung für Wettbüro

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65
    Ein wirtschaftlicher Schaden, der dadurch entsteht, dass für den Fall der Genehmigungsfähigkeit einer Nutzung diese bis zur Erteilung der erforderlichen Genehmigung nicht ausgeübt werden darf, ist begründet in der Genehmigungspflicht und trifft alle Bauwerber gleichermaßen (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2021 - 9 ZB 19.1610 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268

    Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer …

  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu …

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 1 CS 22.2013

    Nutzungsuntersagung, Keine offensichtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, …

  • VG Augsburg, 29.08.2024 - Au 5 S 24.2034

    Erfolgloser Eilantrag gegen sofort vollziehbare Nutzungsuntersagungen

    Im Hinblick auf den von der Antragstellerin vorgebrachten Einwand, dass ihr die Aufgabe der Nutzung des Dachgeschosses ab 1. September 2024 unmöglich sei, weil sie aufgrund der zivilrechtlichen Mietverträge die Mieter nicht dazu zwingen könne, die Appartements zu räumen, wird darauf hingewiesen, dass die Frage von notwendigen Duldungsanordnungen nicht die Rechtmäßigkeit der Nutzungsuntersagung betrifft, sondern allein die Frage ihrer Durchsetzbarkeit im Wege des Verwaltungszwangs (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 14; siehe nachfolgend unter b)).

    Die Störerauswahl hat sich in erster Linie daran zu orientieren, wie der baurechtswidrige Zustand möglichst effektiv abzuwehren ist (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 12).

    Es bedarf dann einer Duldungsanordnung gegenüber dem Dritten zur Durchsetzung des bauordnungsrechtlichen Vollzugs (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 14).

    Dass die Mieter mit der Nutzungsuntersagung einverstanden sind oder sich dem nicht entgegensetzen werden, ist nicht ersichtlich, sodass die Kammer von der Erforderlichkeit einer Duldungsanordnung ausgeht (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 14).

    Dabei kann nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bei einem vermieteten Objekt von den jährlichen Mieteinnahmen ausgegangen werden (…BayVGH, B.v. 30.1.2019 - 15 C 18.2268 - juris Rn. 10; B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 01.10.2024 - 15 CS 24.1320

    Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung von Wohnen in Heilpraktiker-Praxis, …

    Letzteres ist hier nicht der Fall, da - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend abgestellt hat (BA S. 17) - nicht ohne ins einzelne gehende Prüfung beurteilt werden kann, ob die geänderte Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 9).

    Im Übrigen muss, wer eine formell illegale Nutzung aufnimmt, jederzeit damit rechnen, mit einem Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 27.07.2026 - 1 CS 26.1071

    Nutzungsuntersagung, Bekanntmachung eines Bebauungsplans, Hinweis auf …

    Sie darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 9;… B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • VG Augsburg, 28.01.2026 - Au 4 S 26.129

    Baurecht, Nutzungsuntersagung von Wohnraum, Sofortvollzug, Brandschutz, …

    Die Störerauswahl hat sich in erster Linie daran zu orientieren, wie der baurechtswidrige Zustand möglichst effektiv abzuwehren ist (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 12).

    Die Zwangsgeldandrohung erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig, insbesondere steht ihr kein Vollzugshindernis entgegen, weil nach Vortrag der Antragsgegnerin gegenüber sämtlichen Mietern eine entsprechende Duldungsanordnung ergangen ist (zur Erforderlichkeit einer Duldungsanordnung vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 14).

  • VG Augsburg, 28.01.2026 - Au 4 S 26.127

    Baurecht, Nutzungsuntersagung von Wohnraum, Sofortvollzug, Brandschutz, …

    Die Störerauswahl hat sich in erster Linie daran zu orientieren, wie der baurechtswidrige Zustand möglichst effektiv abzuwehren ist (BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 12).

    Die Zwangsgeldandrohung erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtmäßig, insbesondere steht ihr kein Vollzugshindernis entgegen, weil nach Vortrag der Antragsgegnerin gegenüber sämtlichen Mietern eine entsprechende Duldungsanordnung ergangen ist (zur Erforderlichkeit einer Duldungsanordnung vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 21.10.2024 - 1 CS 24.1295

    Nutzungsuntersagung für eine Sattler- und Polsterwerkstatt, Keine offensichtliche …

    Sie darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 9;… B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 21.10.2024 - 1 CS 24.1297

    Wann stört ein Handwerksbetrieb im Wohngebiet?

    Sie darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - Rn. 9;… B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - Rn. 18).
  • VG Köln, 26.06.2025 - 8 K 6166/24
    Rn. 43 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 25. März 2024 - 1 CS 24.65 -, juris, Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2021 - 10 A 3199/20 -, juris, Rn. 8.
  • VGH Bayern, 09.09.2025 - 15 CS 25.1112

    Nutzungsuntersagung für Betriebsfläche eines Fuhrunternehmens

    Wer eine formell illegale Nutzung aufnimmt, muss jederzeit damit rechnen, mit einem Nutzungsverbot belegt zu werden (vgl. BayVGH, B.v. 25.3.2024 - 1 CS 24.65 - juris Rn. 11).
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