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| ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20 |
Zitiervorschläge
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 (https://dejure.org/2020,49334)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Abschlussformel im Arbeitszeugnis
- arbeitsrechtsiegen.de
Arbeitszeugnis - Kein Anspruch auf Abschlussformel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11
Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank
Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20
Rn. 25 Bezüglich der Abschlussformel ergibt sich dies bereits aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. vom 11. Dezember 2012, 9 AZR 227/11).
- BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21
Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und …
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2021 - 3 Sa 800/20 - aufgehoben, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 - abgeändert und der Klage stattgegeben hat.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27. Oktober 2020 - 1 Ca 1729/20 - wird insgesamt zurückgewiesen.
- LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.10.2020 - Az.: 1 Ca 1729/20 - teilweise abgeändert und die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, dem Kläger Zug-um-Zug gegen Rückgabe des ihm bereits unter dem Datum 31.03.2020 erteilten Arbeitszeugnisses ein neues Arbeitszeugnis wie folgt zu erteilen:.Rn. 45 das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 27.10.2020 - 1 Ca 1729/20 - abzuändern und.
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