Rechtsprechung
| ArbG Mainz, 23.11.2016 - 1 Ca 244/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 23.11.2016 - 1 Ca 244/16
- ArbG Mainz, 23.11.2016 - 1 Ca 62/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16
- BAG, 09.06.2020 - 2 AZN 67/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16
Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages - …
Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.11.2016 - 1 Ca 62/16 - sowie gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.11.2016 - 1 Ca 244/16 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.Streitgegenständlich ist im Berufungsverfahren auch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 02.02.2016; das insoweit erstinstanzlich geführte Verfahren 1 Ca 244/16 vor dem Arbeitsgericht Mainz wurde im Berufungsverfahren zunächst unter dem Az. 3 Sa 528/16 geführt und sodann mit dem Verfahren 3 Sa 527/16 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Rn. 102 Im Verfahren 1 Ca 244/16 (ArbG Mainz) hat der Kläger beantragt,.
Rn. 217 Durch Urteil vom gleichen Tage hat das Arbeitsgericht Mainz (1 Ca 244/16) des Weiteren festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 2.2.2016 beendet worden ist und im Übrigen die Klage abgewiesen.
Rn. 218 Gegen die ihr am 05.12.2016 zugestellten Urteile 1 Ca 62/16 und 1 Ca 244/16 des Arbeitsgerichts Mainz hat die Beklagte jeweils durch am 30.12.2016 beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz eingegangenem Schriftsatz Berufung eingelegt.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.11.2016, 1 Ca 244/16, auf die Berufung der Beklagten abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen..
Davon ist das Arbeitsgericht in der angefochtenen Entscheidung (Arbeitsgericht Mainz, Urteil vom 23.11.2016 - 1 Ca 244/16 Bl. 966 ff. d. A. 3 Sa 528/16), zutreffend ausgegangen.
Rn. 526 Nach alledem war die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Mainz vom 23.11.2016 - 1 Ca 62/16 und 1 Ca 244/16 - zurückzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23
Annahmeverzug - Verjährung - Hemmung - zumutbare Weiterbeschäftigung - …
Das Arbeitsgericht Mainz hat mit zwei Urteilen vom 23.11.2016 (1 Ca 62/16 und 1 Ca 244/16) den Klagen gegen die drei Kündigungen und die Anfechtung stattgegeben.Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 3 Sa 527/16 (1 Ca 244/16), 3 Sa 528/16 (1 Ca 62/16), 3 Sa 397/17 (1 Ca 383/16), 3 Sa 398/17 (1 Ca 700/16) und 3 Sa 457/17 (1 Ca 382/17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| ArbG Freiburg, 02.02.2017 - 1 Ca 244/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 02.02.2017 - 1 Ca 244/16
- LAG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 5 Ta 42/17
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 5 Ta 42/17
Streitwert - Vergleichsmehrwert - Zeugniserteilung
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 02.02.2017 - 1 Ca 244/16 - dahingehend abgeändert, dass neben dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert in Höhe von 600, 00 EUR ein Vergleichsmehrwert nicht festzusetzen ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".