Rechtsprechung
| ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Praktikum, Probezeit, Berufsausbildung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
Kurzfassungen/Presse (10)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Probezeit: Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Praktikum und Probezeit
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Probezeit wird nicht durch Praktikum verkürzt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Berufsausbildung - Keine Probezeitverkürzung durch Praktikum!
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Keine Verkürzung der Ausbildungs-Probezeit durch vorangegangenes Praktikum
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Volle Probezeit trotz Vorpraktikums
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt die Probezeit nicht
- 123recht.net (Kurzinformation)
Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt Probezeit nicht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung eines vorgelagerten Praktikums auf die viermonatige Probezeit eines Ausbildungsverhältnisses bei dazwischenliegender Pause von zwei Monaten
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Anrechnung eines Praktikums vor Beginn der Berufsausbildung auf die Probezeit
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04
Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit
Auszug aus ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08
Rn. 27 Ein vorgelagertes Arbeitsverhältnis schließt dagegen jedenfalls die Vereinbarung einer Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis nicht aus, was sich aus den unterschiedlichen Pflichten während eines Arbeitsverhältnisses und eines Ausbildungsverhältnisses ableitet (BAG vom 16.12.2004, 6 AZR 127/04, NJW 2005, S. 1678). - BGH, 29.03.1990 - VII ZR 240/88
Nachholung einer Erklärung eines Bieters
Auszug aus ArbG Duisburg, 19.02.2009 - 1 Ca 3082/08
Soweit ein Praktikum unmittelbar vor Beginn der Ausbildungszeit stattgefunden hat, ist streitig, ob dieses als Ausbildungszeit und damit auf die Probezeit, angerechnet wird (zum Streitstand Erf./Komm., a.a.O., Rz. 2 mit Verweis auf Arbeitsgericht Wetzlar vom 24.10.1989, DB 1990, S. 1280, andere Auffassung: LAG BE vom 12.10.1998, LAGE BBiG, § 13 Nr. 2).
- ArbG Paderborn, 13.03.2014 - 1 Ca 1895/13
Kündigung, Berufsausbildungsverhältnis, Praktikum, Anrechnung
Der Praktikant soll den Beruf ohne die Lernverpflichtungen eines Auszubildenden kennenlernen (vgl. hierzu Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 19. Februar 2009 - 1 Ca 3082/08; auch BAG NJW 2005, 1678).
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