Rechtsprechung
| ArbG Mainz, 29.03.2017 - 1 Ca 700/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.03.2017 - 1 Ca 700/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
- BAG, 19.02.2020 - 10 AZN 1384/19
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2023 - 5 Sa 67/23
Annahmeverzug - Verjährung - Hemmung - zumutbare Weiterbeschäftigung - …
Für das Jahr 2015 hatte der Kläger die variable Vergütung im Verfahren 1 Ca 700/16 mit Klageerweiterung vom 21.11.2016 eingeklagt.Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 3 Sa 527/16 (1 Ca 244/16), 3 Sa 528/16 (1 Ca 62/16), 3 Sa 397/17 (1 Ca 383/16), 3 Sa 398/17 (1 Ca 700/16) und 3 Sa 457/17 (1 Ca 382/17).
Es ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb dem Kläger eine Klage auf gesonderte Vergütung einer Gutachtertätigkeit im Jahr 2015 unzumutbar gewesen sein sollte, wenn er im Jahr 2016 sowohl die variable Vergütung und (im Wege der Stufenklage) die Beteiligungsvergütung für das Jahr 2015 eingeklagt hat (ArbG Mainz 1 Ca 700/16; LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 398/17 ).
In einem Schriftsatz vom 02.02.2017 im Verfahren 1 Ca 700/16 beantragte er den Kammertermin zu verlegen, weil beabsichtigt sei, in Vergleichsverhandlungen "einzutreten".
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 398/17
Variable Vergütung - Beteiligung - Stufenklage - Auskunftsanspruch - Nebenpflicht …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.3.2017 - 1 Ca 700/16 - ebenso hinsichtlich der Ziff. 1 aufgehoben wie auf die Berufung der Beklagten.Rn. 58 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.03.2017, Aktenzeichen 1 Ca 700/16, kostenpflichtig zurückzuweisen..
Rn. 66 das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.03.2017, 1 Ca 700/16, auf die Berufung der Beklagten abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen..
Rn. 68 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29.03.2017, Aktenzeichen 1 Ca 700/16, kostenpflichtig zurückzuweisen..
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