Rechtsprechung
| BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst - Notwendigkeit der Entfernung aus dem Dienst - Handlungen im Zuge einer negativen Lebensphase (Alkoholabhängigkeit)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.10.1989 - XI VL 10/89
- BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 08.11.1989 - 1 D 3.89
Tätigkeit als Beamter der Deutschen Bundesbahn - Angemessenheit der disziplinaren …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -, 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - und 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, Zumindest eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens ist demgemäß in der Rechtsprechung des erkennenden Senats als so unerträglich gewertet worden, daß sie den Fortbestand des Beamtenverhältnisses grundsätzlich ausschließt. - BVerwG, 07.06.1989 - 1 D 31.88
Zubilligung eines Unterhaltsbeitrages nach Entfernung aus dem Dienst wegen eines …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -, 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - und 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, Zumindest eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens ist demgemäß in der Rechtsprechung des erkennenden Senats als so unerträglich gewertet worden, daß sie den Fortbestand des Beamtenverhältnisses grundsätzlich ausschließt. - BVerwG, 05.05.1988 - 1 D 129.87
Fernbleiben vom Dienst eines Bundesbahnbeamten - Entfernung aus dem Dienst - …
Auszug aus BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90
Setzt sich der Beamte dennoch über diese Erkenntnis hinweg, dann offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 5. Mai 1988 - BVerwG 1 D 129.87 -, 7. Juni 1989 - BVerwG 1 D 31.88 - und 8. November 1989 - BVerwG 1 D 3.89 -, Zumindest eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften Fernbleibens ist demgemäß in der Rechtsprechung des erkennenden Senats als so unerträglich gewertet worden, daß sie den Fortbestand des Beamtenverhältnisses grundsätzlich ausschließt.
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90
Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …
Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung betont (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ), Grundpflicht eines jeden Beamten.Bei einem ununterbrochenen Fernbleiben von zweieinhalb bis drei Monaten hat der Senat - ungeachtet weiterer Verfehlungen des Beamten und bei Ermangelung besonderer Entschuldigungsgründe - die Dienstentfernung zunächst als "naheliegend" bzw. "im allgemeinen" geboten bezeichnet (so in den Urteilen vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 D 75.81 - und vom 22. Mai 1984 - BVerwG 1 D 114.83 - ), in neueren Urteilen dann ohne Einschränkung auch schon bei zwei Monaten Abwesenheit für erforderlich gehalten (Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ; aber auch schon Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 1 D 57.82 -).
- VGH Bayern, 20.05.2015 - 16a D 13.2359
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst von insgesamt 10 Wochen; Beleidigung eines …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10.10.1990 - 1 D 1.90; 7.11.1990 - 1 D 33.90 - jeweils in juris). - VG Wiesbaden, 10.03.2016 - 25 K 485/14
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem, unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10.10.1990 - 1 D 1.90; 7.11.1990 - 1 D 33.90 - jeweils in juris).
- VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
Dienstentfernung Lehrer
Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10. Oktober 1990 - 1 D 1.90 - und 7. November 1990 - 1 D 33.90 -, juris). - BVerwG, 12.07.1994 - 1 D 31.93
Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - …
Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 -, Urteil vom 18. Mai 1994, a.a.O.). - BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 73.89
Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst - …
Wer über einen Zeitraum von nahezu 4 Jahren trotz gerichtlicher Belehrungen seine Dienstleistung verweigert, verwirkt den Anspruch auf ein Verbleiben im öffentlichen Dienst (st. Rspr., zuletzt Urteile vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - und vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ). - BVerwG, 27.03.1996 - 1 D 8.95
Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht von Dienstunfähigkeit - Versagung …
Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. u.a. Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ). - BVerwG, 18.05.1994 - 1 D 79.93
Wiederholtes nicht genehmigtes Fernbleiben vom Dienst über teilweise längere …
Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung betont, Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. z.B. Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ). - BVerwG, 12.04.1994 - 1 D 33.93
Nichtbewilligung von Unterhaltsbeiträgen auf Grund von Unwürdigkeit
Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist Grundpflicht eines jeden Beamten (vgl. u.a. Urteil vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 1.90 - Urteil vom 7. November 1990 - BVerwG 1 D 33.90 - ). - BVerwG, 05.07.2000 - 1 D 39.99
Qualifizierung des ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst als fahrlässiges …
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 10. Oktober 1990 (BVerwG 1 D 1.90) und 7. November 1990 (BVerwG 1 D 33.90 ) eine nach Monaten zählende Dauer schuldhaften ungenehmigten Fernbleibens vom Dienst als so unerträglich angesehen, dass sie den Fortbestand des Beamtenverhältnisses regelmäßig ausschließt. - BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98
Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für …
- BVerwG, 06.12.1994 - 1 D 78.93
- VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 13b D 18.01035
Disziplinarbemessung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst
- BVerwG, 08.12.1999 - 1 D 29.99
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst als Dienstvergehen - Anforderung an …
- BVerwG, 29.06.1995 - 1 D 67.92
Wiederberufung eines Ruhestandsbeamten in das Beamtenverhältnis - Weigerung der …
- VG Berlin, 17.07.2019 - 80 K 20.18
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Vortäuschens einer …
- BVerwG, 21.02.2001 - 1 D 64.99
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Vornahme eines Dienstvergehens - …
- VG Berlin, 04.09.2020 - 80 K 29.19
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".