Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.1992 - 1 D 1.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versäumung der Frist zur Berufung gegen bundesdisziplinargerichtliches Urteil - Fristgerechter Eingang bei einer unzuständigen Stelle mit zufälliger Adressenidentität - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Möglichkeit der Ausnutzung einer Frist bis zu ihrer ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.10.1991 - IX VL 24/91
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 D 1.92
- BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91
Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung - …
Auszug aus BVerwG, 21.01.1992 - 1 D 1.92
Das insoweit festzustellende Verschulden seines Verteidigers ist dem Beamten nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zuzurechnen (vgl. z.B. Beschluß vom 18. März 1991 - BVerwG 1 DB 1, 91 - <ZBR 1991, 218 = DÖV 1991, 938 = BVerwG, Dok.
- BVerwG, 21.05.1992 - 1 DB 6.92
Rechtmäßigkeit eines ggü. einem Beamten ausgesprochenen Verbotes zur Führung der …
Für die Fristwahrung bei fristgebundenen Rechtsmitteln ist der rechtzeitige Eingang beim - hier gemäß § 79 Abs. 2 BDO - zuständigen Rechtsmitteladressaten entscheidend (st.Rspr. des Senats, zuletzt Beschluß vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 D 1.92 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Unterschlagen der ihm amtlich anvertrauten Gelder durch den Beamten - Zuverlässigkeit seiner Beamten beim Umgang mit öffentlichen Geldern - Mildere Bewertung des Dienstvergehens nur bei Eingreifen eines Milderungsgrundes - ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 08.10.1991 - IX VL 24/91
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 D 1.92
- BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 -, Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -). - BVerwG, 20.03.1991 - 1 D 45.90
Entfernung eines Posthauptschaffners aus dem Dienstverhältnis - Verletzung der …
Auszug aus BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. Urteil vom 20. März 1991 - BVerwG 1 D 45.90 -, Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -).
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung …
Wer diese für den geordneten Ablauf des Bahnbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 - m.w.N.). - BVerwG, 26.01.1994 - 1 D 34.93
Verwendung der veruntreuten Gelder für die Begleichung von Schulden - Entfernung …
Diese Notlage muß unverschuldet und darf nicht ausweglos sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -). - BVerwG, 22.11.1993 - 1 D 57.92
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Milderungsgrund - Geldentnahme
Wer dieses für die Verwaltung unabdingbare Vertrauen zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
- BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 74.92 Wer diese für den geordneten Ablauf der öffentlichen Verwaltung unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muß daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (stRspr, z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -).
- BVerwG, 20.07.1993 - 1 D 30.92
Auflösung des Beamtenverhältnisses bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens - …
Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -). - BVerwG, 08.09.1993 - 1 D 20.93
Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung …
Wer diese für den geordneten Ablauf des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage durch Zugriff auf amtliche Gelder zerstört, Kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht mehr im öffentlichen Dienst belassen werden (vgl. z.B. Urteil vom 4. Mai 1993 - BVerwG 1 D 1.92 -, Urteil vom 10. August 1993 - BVerwG 1 D 51.92 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".