Rechtsprechung
| BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung - Disziplinarmaßnahme der Versetzung eines Beamten in ein anderes Amt - Anforderungen an das Vorliegen eines Dienstvergehen durch einen Zugbegleiter - Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.10.1995 - XVIII VL 10/95
- BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).In seinen Urteilen vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - und vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - hat es der Senat ausgeschlossen, daß ein Schockzustand, wie er für diesen Milderungsgrund kennzeichnend ist, jahrelang andauern kann.
Demgemäß hat es der Senat stets verneint, daß auch fortdauernde seelische Belastungen für den Milderungsgrund ausreichen (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme - …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Es handelte sich also nicht nur um die "abstrakte" Möglichkeit, irgendwann entdeckt zu werden (vgl. auch Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 -NVwZ-RR 1995, 287 = DÖD 1995, 194 = IÖD 1995, 22>). Ein Täter, der sich in einer solchen Situation befindet, handelt nicht mehr "aus freien Stücken und eigenem Antrieb", wie es der Senat für diesen Milderungsgrund vorausgesetzt hat (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - a.a.O.), und zeigt damit nicht die Persönlichkeitselemente, die es rechtfertigen, einen vollständigen Verlust des Vertrauens zu verneinen.
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
In seinen Urteilen vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - und vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - hat es der Senat ausgeschlossen, daß ein Schockzustand, wie er für diesen Milderungsgrund kennzeichnend ist, jahrelang andauern kann.Demgemäß hat es der Senat stets verneint, daß auch fortdauernde seelische Belastungen für den Milderungsgrund ausreichen (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 - Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 -).
- BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 -DÖD 1993, 255 = IÖD 1993, 149>). - BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94
Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können bei Zugriffsdelikten wie im vorliegenden Fall auch dienstlich gute oder sehr gute Leistungen und eine lange beanstandungsfreie Dienstzeit nicht dazu führen, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.; Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -). - BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 15.91
Diebstahl eines Päckchens aus dem Lagerraum des Postamtes, bei dem der Beamte …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Der Milderungsgrund der einmaligen, persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat setzt voraus, daß der Beamte einer plötzlich und unvorhersehbar eingetretenen Versuchungssituation spontan erliegt (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -). - BVerwG, 01.02.1995 - 1 D 65.93
Umsetzung einer Postbeamtin aufgrund eines Dienstvergehens in das Amt einer …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Hierbei muß das Ereignis geeignet sein, bei dem Betroffenen ein gewisses Maß an Spontanität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit auszulösen (Urteil vom 1. Februar 1995 - BVerwG 1 D 65.93 - ). - BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95
Zerstörung des beamtlichen Vertrauensverhältnisses durch Vergreifen an amtlich …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, können bei Zugriffsdelikten wie im vorliegenden Fall auch dienstlich gute oder sehr gute Leistungen und eine lange beanstandungsfreie Dienstzeit nicht dazu führen, von der Höchstmaßnahme abzusehen (vgl. z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.; Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -). - BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87
Wegnahme einer Scheckkarte
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Denn auch eine Kreditkarte verkörpert bereits einen wirtschaftlichen Wert und nicht nur die Aussicht, damit Geld erlangen oder einen Kauf tätigen zu können (vgl. aber BGHSt 35, 152 [BGH 16.12.1987 - 3 StR 209/87], allerdings zu einer Scheckkarte, die ohne Kenntnis der Geheimzahl nicht genutzt werden kann). - BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92
Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines …
Auszug aus BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96
Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, auch nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten oder dienstlich erlangten Geldes dem Dienstherrn zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu (vgl. Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - <BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92] = BVerwG DokBer B 1994, 7 = ZBR 1994, 81 = NVwZ-RR 1994, 218 = IÖD 1994, 41> m.w.N.). - BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83
Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische …
- BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 18.94
Annahme des Dienstvergehens eines Posthauptschaffners wegen Untreue bei …
- BVerwG, 27.05.1997 - 1 D 70.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugtem Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld …
- BVerwG, 25.11.1992 - 1 D 44.91
Überziehung des Gehaltskontos durch Hingabe ungedeckter Schecks - Entwendung …
- BVerwG, 13.03.1996 - 1 D 55.95
- BVerwG, 23.06.1987 - 1 D 114.86
Unterschlagung von Frachtbeträgen durch einen Beamten - Milderungsgrund des …
- BVerwG, 07.08.1991 - 1 D 9.91
Beamter der Deutschen Bundespost - Fortgesetzte Untreue in Tateinheit mit …
- BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Bundesbahnbeamten - Zugriff auf …
- BVerwG, 27.10.1982 - 1 D 20.82
Diebstahl und Unterschlagung dienstlich benutzter Gegenstände, fortgesetzte …
- BVerwG, 28.11.1978 - 1 D 81.77
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 1.92
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Unterschlagen der ihm amtlich …
- BVerwG, 25.06.1985 - 1 D 143.84
Fortgesetzter Diebstahl und fortgesetzte Urkundenfälschung eines Beamten zum …
- BVerwG, 09.07.1986 - 1 D 139.85
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Zustellbeamten der Deutschen …
- BVerwG, 24.07.1985 - 1 D 2.85
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Zugbegleiter wegen Unterschlagung …
- BVerwG, 28.10.1997 - 1 D 60.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung des Ruhegehalts …
Auch der Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung der Tat vor ihrer Entdeckung (vgl. dazu Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 -m.w.N.) liegt nicht vor. Ein Täter, der sich in einer solchen Situation befindet, handelt nicht mehr "aus freien Stücken und eigenem Antrieb", wie es der Senat für diesen Milderungsgrund voraussetzt (z.B. Urteil vom 4. September 1996 a.a.O.), und zeigt damit nicht die Persönlichkeitselemente, die es rechtfertigen, einen vollständigen Verlust des Vertrauens zu verneinen.
- VGH Bayern, 05.07.2023 - 16a D 21.1331
Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen Betrugsstraftaten im …
Ein Täter, der - wie hier zum Zeitpunkt seiner Wohnungsdurchsuchung - seine Entdeckung "konkret" befürchten muss, handelt aber nicht mehr "aus freien Stücken und eigenem Antrieb" (BVerwG, U.v. 4.9.1996 - 1 D 1.96 - juris Rn. 30). - BVerwG, 08.12.1998 - 1 D 46.97
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vornahme falscher Eintragungen in …
Der Senat hat zwar wiederholt betont, daß ein Schock, wie er für die Annahme des Milderungsgrundes vorausgesetzt wird, sich seiner Natur nach als ein vorübergehender Zustand darstellt (vgl. Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 -m.w.N.). Dies schließt jedoch nicht aus, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 4. September 1996, a.a.O., Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - , Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145 = ZBR 1984, 279>, Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 -).
- BVerwG, 27.06.2001 - 1 D 40.00
Dienstvergehen eines Postbeamten des mittleren Dienstes wegen Unterschlagung von …
Wer die Entdeckung seines Fehlverhaltens konkret befürchten muss, handelt nicht mehr aus eigenem Antrieb (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 8).Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass ein Beamter nicht mehr freiwillig handelt, wenn er zur Abrechnung dienstlich anvertrauter Gelder bereits aufgefordert war und nicht über anderweitige Mittel verfügte, um den von ihm veruntreuten Betrag ausgleichen zu können (Urteil vom 4. September 1996, a.a.O.).
- BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02
Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem …
Wesentlich ist nämlich, dass es sich bei dem Schock um einen vorübergehenden Zustand handelt, der allerdings auch mehrere Monate andauern kann (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - m.w.N.). - VG Berlin, 11.12.2012 - 85 K 7.12
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines schweren …
Erfolgt der Zugriff im Rahmen einer solchen alltäglichen Tätigkeit, kommt der Milderungsgrund nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 27. September 2000, a.a.O. Rn. 19; speziell zur "Fundunterschlagung" Urteil vom 4. September 1996 - 1 D 1.96 -, juris Rn. 31) nur in Betracht, wenn der Beamte unter Einfluss eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung geraten ist, sich eigennützig zu verhalten. - BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 42.98
Postbeamter des einfachen Dienstes; Zueignung eines zu Unrecht angeforderten …
Der Milderungsgrund kommt im Fall einer Veruntreuung dienstlicher Gelder nicht in Betracht, wenn der Beamte vor der Offenbarung bereits aufgefordert worden war, die veruntreuten Gelder abzurechnen (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - ). - BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98 Eine vollständige und vorbehaltlose Offenbarung ist zwar nicht davon abhängig, daß sie gegenüber dem Vorgesetzten selbst erfolgt; eine solche kann auch dann angenommen werden, wenn sie z.B. gegenüber der Polizei (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 -
m.w.N.) oder - je nach den Umständen des Einzelfalls - gegenüber einem Kollegen (…Urteil vom 21. September 1993, a.a.O.) geschieht. - BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen …
Der Senat hat zwar eine vollständige und vorbehaltlose Offenbarung nicht davon abhängig gemacht, daß sie gegenüber dem Vorgesetzten selbst erfolgt, sondern eine solche auch dann angenommen, wenn sie z.B. gegenüber der Polizei (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - DokBer B 1997, 23 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 8 m.w.N.) oder - je nach den Umständen des Einzelfalls - gegenüber einem Kollegen (Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92]-4 = DokBer B 1994, 7 = ZBR 1994, 81 = NVwZ-RR 1994, 218 = ÖD 1994, 41-42) erfolgt. - BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97
Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie …
Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 -m.w.N.) davon aus, daß auch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses jedenfalls dann nicht rechtfertigt, wenn es sich - wie hier - um die eigennützige Verletzung von leicht einsehbaren Kernpflichten handelt. - BVerwG, 12.08.1997 - 1 D 30.97
Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Dienst wegen …
- BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 25.97
Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Dienst und der Kürzung der …
- BVerwG, 21.07.1998 - 1 D 79.97
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter des einfachen Dienstes - …
- BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 74.97
Vorübergehende Verwendung amtlich anvertrauten Geldes für private Zwecke - …
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