Rechtsprechung
| BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Hauptamtsgehilfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 01.10.1996 - IV VL 10/96
- BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 43.93
Dienstvergehen eines Beamten (Bundesbahnbeamter) - Fälschung von Rezeptformularen …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, ist nach der Rechtsprechung des Senats dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaft, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - m.w.N.).Die Fälle, in denen der Senat in neuerer Zeit auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, wiesen im Vergleich zu der vorliegenden Fallgestaltung weitere Erschwerungsgründe auf (vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 28.91 - ; Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - auch Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - ).
- BVerwG, 10.07.1996 - 1 D 98.95
Dienstvergehen eines Beamten (Postbeamter außer Dienst) - Begehung mehrerer …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Derartige Diebstähle wie im vorliegenden Fall, in dem der Beamte das Vertrauen der Zeugin Schätz ausgenutzt hat, zeugen in aller Regel von einem hohen Maß an Unzuverlässigkeit des Täters (Urteil vom 10. Juli 1996 - BVerwG 1 D 98.95 -). - BVerwG, 13.07.1994 - 1 D 56.93
Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Ebenso wie ein außerdienstlich begangener Diebstahl verletzt auch das vom Strafgericht als Betrug gewertete Verhalten zur Erlangung der Streifenkarten im Wert von 12.400 DM in schwerer Weise die ihm gemäß § 54 Satz 3 BBG obliegende Pflicht, auch außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (vgl. Urteil vom 13. Juli 1994 - BVerwG 1 D 56.93 -). - BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 28.91
Tätigkeit als Bundeswehrverwaltungsbeamter - Strafgerichtliche Verurteilung wegen …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Die Fälle, in denen der Senat in neuerer Zeit auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, wiesen im Vergleich zu der vorliegenden Fallgestaltung weitere Erschwerungsgründe auf (vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 28.91 - ; Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - auch Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - ). - BVerwG, 23.10.1990 - 1 D 64.89
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Beamten des mittleren …
Auszug aus BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 1.97
Die Fälle, in denen der Senat in neuerer Zeit auf die Höchstmaßnahme erkannt hat, wiesen im Vergleich zu der vorliegenden Fallgestaltung weitere Erschwerungsgründe auf (vgl. z.B. Urteil vom 26. November 1991 - BVerwG 1 D 28.91 - ; Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 - auch Urteil vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - ).
- BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04
Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …
Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlungen im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, stehen (BVerwG, Urteile vom 9. September 1997 - BVerwG 1 D 1.97 - vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 - vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23; vom 26. September 2001 - BVerwG 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2016 - 3d A 1826/12
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden …
Rn. 74 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 -, Rn. 30, juris, und vom 9. September 1997 - 1 D 1.97 -, Rn. 26, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 3d A 86/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - 3d A 1826/12
Entfernung eines verbeamteten Lehrers aus dem Beamtenverhältnis wegen eines …
Rn. 77 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 -, Rn. 30, juris, und vom 9. September 1997- 1 D 1.97 -, Rn. 26, juris. - OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/10
Disziplinarrecht, Beihilfebetrug, Maßnahmebemessung, Entfernung aus dem Dienst
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundesdisziplinarrecht, der der Senat für das Landesdisziplinarrecht folgt, dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 9. September 1997 - 1 D 1.97 -, juris Rn. 24).Diese Gelegenheit hat sie nicht genutzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. September 1997 - 1 D 1.97 -, juris, in einem vergleichbaren Fall).
- OVG Sachsen, 12.08.2011 - D 6 A 207/11
Verstoß eines Beamten gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung und …
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundesdisziplinarrecht, der der Senat für das Landesdisziplinarrecht folgt, dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 9. September 1997 - 1 D 1.97 -, [...] Rn. 24).Diese Gelegenheit hat sie nicht genutzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. September 1997 - 1 D 1.97 -, [...], in einem vergleichbaren Fall).
- VGH Bayern, 29.01.2025 - 16a D 23.497
Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen Steuerhinterziehung …
Diese Gelegenheit hat er nicht genutzt (…vgl. BVerwG, U.v. 28.11.2000 - 1 D 56.99 - juris Rn. 30; U.v. 9.9.1997 - 1 D 1.97 - juris Rn. 26;… OVG NW, U.v. 18.9.2019 - 3d A 86/18.O - juris Rn. 81 f.). - OVG Hamburg, 30.11.2022 - 11 Bf 155/22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Griffs in die Kasse der Postbank
Rn. 67 Zutreffend hat das Verwaltungsgericht auch die Tatsache, dass die Beklagte neun einzelne Taten in einem Zeitraum von über sieben Monaten verübte, zu ihren Lasten berücksichtigt und erschwerend darauf abgestellt, dass sie die wegen des zeitlichen Abstands zwischen den Taten gegebene Gelegenheit, sich der Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens bewusst zu werden und davon zumindest abzulassen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.9.1997, 1 D 1.97, juris Rn. 26;… VGH München, Urt. v. 20.9.2021, 16b D 19.1302, juris Rn. 31;… OVG Bautzen, Urt. v. 12.8.2011, D 6 A 207/11, juris Rn. 49;… Weiß, in GKÖD Bd. II: DisR, Lfg. 4/20, § 13 Rn. 90). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 3d A 2434/13
Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen eines schwerwiegenden …
Rn. 114 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 -, Rn. 30, juris, und vom 9. September 1997 - 1 D 1.97 -, Rn. 26, juris. - OVG Sachsen, 07.03.2014 - D 6 A 555/10
Disziplinarverfahren, hauptamtlicher Bürgermeister, Aberkennung des Ruhegehalts …
Rn. 42 Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und die Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst bzw. bei einem Ruhestandsbeamten die Aberkennung des Ruhegehalts erforderlich macht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundesdisziplinarrecht, der der Senat für das Landesdisziplinarrecht folgt, bei Betrugshandlungen dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt, zum Beispiel Urkundenfälschung oder Vorteilsannahme, oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. September 1997 - 1 D 1.97, - juris Rn. 24). - BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 2.98
Verhängen von Disziplinarmaßnahmen für unberechtigtes Fernbleiben vom Dienst für …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".