Rechtsprechung
| BVerwG, 12.12.1978 - 1 D 10.78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 11.81
Einstufungsfunktion der Disziplinarmaßnahme
Trunkenheit im Straßenverkehr ist als Ausdruck verantwortungsloser, sozial schädlicher Einstellung vielmehr eine Straftat von echtem kriminellem Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in aller Regel wiederum geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109]). - BVerwG, 22.09.1982 - 1 D 83.81
Dienstvergehen eines Zollgrenzdienstbeamten - Berücksichtigung einer mehrfachen …
Trunkenheit im Straßenverkehr ist als Ausdruck verantwortungsloser, sozialschädlicher Einstellung vielmehr eine Straftat von echtem kriminellen Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in aller Regel wiederum geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109]). - BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 65.81
Verurteilung des Beamten zu einer Geldstrafe wegen fahrlässigen Vollrausches - …
Trunkenheit im Straßenverkehr ist als Ausdruck verantwortungsloser, sozial schädlicher Einstellung vielmehr eine Straftat von echtem kriminellen Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in aller Regel wiederum geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber.B 1979, 109]).
- BVerwG, 09.05.1979 - 1 D 55.78
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist entsprechend der heutigen Auffassung in weiten Kreisen der Bevölkerung eine Trunkenheit am Steuer kein Bagatelldelikt, sondern eine kriminelle, sozialschädliche Handlung, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der in aller Regel geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109]). - BVerwG, 25.01.1984 - 1 D 35.83
Dienstvergehen eines Beamten durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des Dienstes - …
Trunkenheit im Straßenverkehr ist als Ausdruck verantwortungsloser sozialschädlicher Einstellung vielmehr eine Straftat von echtem kriminellen Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in aller Regel wiederum geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst wie das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil von 12. Dezember 1973 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109]; Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 65.81 -). - BVerwG, 12.12.1979 - 1 D 81.78
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat auch in diesen Fällen grundsätzlich mindestens auf eine Gehaltskürzung erkannt, weil dieser im Grundsatz mildernde Umstand den Ungehorsam und die Indolenz des Beamten gegenüber strafrechtlichen und disziplinaren Einwirkungen wegen vergleichbaren früheren Verhaltens nicht völlig ausräumt und die daraus fließende Notwendigkeit, auf den Beamten und seinen Handlungswillen durch sich wiederholende materielle Einbußen einzuwirken, nicht aufhebt (vgl. hierzuUrteile vom 28. September 1978 - BVerwG 1 D 93.77 - [BVerwG Dok. Ber. B 1978, 333], vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109] undvom 27. November 1978 - BVerwG 1 D 25.78 -). - BVerwG, 19.09.1979 - 1 D 79.78
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist entsprechend der heutigen Auffassung in weiten Kreisen der Bevölkerung eine Trunkenheit am Steuer kein Bagatelldelikt, sondern eine kriminelle, sozialschädliche Handlung, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der in aller Regel geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5,198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109] und Urteil vom 9. Mai 1979 - BVerwG 1 D 55.78 -). - BVerwG, 21.07.1982 - 1 D 55.81
Bindungswirkung der tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen …
Trunkenheit im Straßenverkehr ist als Ausdruck verantwortungsloser, sozialschädlicher Einstellung vielmehr eine Straftat von echtem kriminellen Gehalt, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der jedenfalls in aller Regel wiederum geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten selbst und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109]). - BVerwG, 22.05.1980 - 1 D 41.79
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung der Disziplinarsenate des früheren Bundesdisziplinarhofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist entsprechend der heutigen Auffassung in weiten Kreisen der Bevölkerung eine Trunkenheit am Steuer kein Bagatelldelikt, sondern eine kriminelle, sozialschädliche Handlung, die bei einem Beamten als Täter zwangsläufig einen Achtungsverlust herbeiführt, der in aller Regel geeignet ist, das Ansehen des betreffenden Beamten und das des Berufsbeamtentums in besonderem Maße zu beeinträchtigen (BDHE 4, 162; 5, 198; 6, 62; BVerwGE 33, 123; 53, 10 [BVerwG 12.03.1975 - I WB 151/74]; Urteil vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 D 10.78 - [BVerwG Dok.Ber. B 1979, 109]).
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