Rechtsprechung
| BVerwG, 09.06.1982 - 1 D 100.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Veruntreuung amtlich anvertrautes Geld - Dienstentfernung - Wiedergutmachung
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Er hat das mit der Erwägung gerechtfertigt, daß die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses dann vom Zufall der Entdeckung abhinge, was gegen den Grundsatz verstieße, die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses unabhängig von Vergeltungs- und Sühnedenken allein von der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Täters abhängig zu machen (vgl. Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 = BVerwGE 73, 290 -, 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -, 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 = Dok.Ber.B 1984, 119 -, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 D 97.86 - sowie Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 = ZBR 1987, 90 = Dok.Ber.B 1987, 11). - BVerwG, 13.03.1984 - 1 D 76.83
Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen …
Der Beamte kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er die der Bundesbahn zunächt vorenthaltenen Beträge vor Entdeckung der Tat der Kasse wieder zugeführt, den Schaden also zu einem großen Teil ausgeglichen hatte (Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 - mit weiteren Nachweisen und vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -). - BVerwG, 08.02.1984 - 1 D 70.83
Disziplinarrechtliche Relevanz der Unterschlagung eines Nachnahmebetrags durch …
Der Beamte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß er den der Postkasse zunächt vorenthaltenen Betrag vor Entdeckung der Tat der Kasse wieder zugeführt, den Schaden also wieder ausgeglichen hatte (Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 - m.w.N. und vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 -).
- BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 126.84
Eigenverbrauch zuzustellenden Geldes durch einen Postzustellbeamten - Begehung …
Davon abgesehen hinge die disziplinare Höchstmaßnahme als zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes erforderliche Reinigungsmaßnahme oder die Erziehung eines Beamten zu künftigem pflichtgetreuern Verhalten dann von dem Zufall des Zeitpunkts der Tatentdeckung und damit von Umständen ab, die vom Verschulden des Täters ebenso unabhängig wären wie von den beiden oben dargestellten Zwecken einer Disziplinarmaßnahme (vgl. hierzu Urteile vom 10. November 1981 - BVerwG 1 D 96.80 - <BVerwGE 73, 290>, vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 - ). - BVerwG, 12.01.1983 - 1 D 7.82
Vorübergehende Verwendung von Einnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten zu …
Dienstliches Geld muß vor jedem Zugriff geschützt werden, es darf privater Verwendung schlechthin nicht zugänglich sein; es ist nicht dazu bestimmt, dem Kreditbedürfnis der mit ihm befaßten Beamten zu dienen (Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 1 D 61.81 - Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - Urteil vom 25. Mai 1982 - BVerwG 1 D 76.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 273 (275)]; Urteil vom 26. Januar 1982 - BVerwG 1 D 28.81 -). - BVerwG, 25.11.1986 - 1 D 97.86
Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines festgestellten …
Das widerspräche, wie der Senat wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (Beschluß vom 14. November 1986 - BVerwG 1 DB 50.86 -, ferner BVerwGE 73, 290, siehe auch Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 1 D 100.81 - und BVerwGE 63, 26 [BVerwG 11.04.1978 - BVerwG 1 D 28.77] ), dem Zweck des Disziplinarrechts, das frei von Vergeltungs- oder Sühnegedanken allein der Sicherung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes dient und damit reinigende oder erzieherische Disziplinarmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten im Hinblick darauf zuläßt, ob er angesichts seiner Persönlichkeit für den öffentlichen Dienst noch tragbar ist oder gegebenenfalls erzieherischer Einwirkung bedarf.
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