Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Innerdienstliches Dienstvergehen eines Postbeamten durch Einbehaltung eingenommener Nachnahmebeträge und Zustellungsgebühren zu persönlichen Zwecken - Verminderte Schuldfähigkeit durch psychiatrische Erkrankung und Alkoholmissbrauch - Anforderungen an den Milderungsgrund ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.10.1995 - III VL 11/95
- BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 60.91 -).In seinen Urteilen vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - und vom 5. Oktober 1994 a.a.O. hat es der Senat ausgeschlossen, daß ein Schockzustand, wie er für diesen Milderungsgrund kennzeichnend ist, jahrelang andauern kann.
- BVerwG, 28.03.1984 - 1 D 63.83
Bemessung der Disziplinarmaßnahme - Milderungsgrund - Psychische …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145 = BVerwG DokBer B 1984, 192 - nur Leitsatz - = ZBR 1984, 279>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ). - BVerwG, 23.06.1987 - 1 D 114.86
Unterschlagung von Frachtbeträgen durch einen Beamten - Milderungsgrund des …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145 = BVerwG DokBer B 1984, 192 - nur Leitsatz - = ZBR 1984, 279>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ).
- BVerwG, 03.09.1991 - 1 D 82.90
Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
In seinen Urteilen vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 82.90 - und vom 5. Oktober 1994 a.a.O. hat es der Senat ausgeschlossen, daß ein Schockzustand, wie er für diesen Milderungsgrund kennzeichnend ist, jahrelang andauern kann. - BVerwG, 28.11.1978 - 1 D 81.77
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Zwar gibt es in der Rechtsprechung des Senats Entscheidungen, daß sich ein Schockzustand auch über mehrere Monate erstrecken kann (Urteil vom 28. November 1978 - BVerwG 1 D 81.77 - Urteil vom 28. März 1984 - BVerwG 1 D 63.83 - <BVerwGE 76, 145 = BVerwG DokBer B 1984, 192 - nur Leitsatz - = ZBR 1984, 279>; vgl. aber auch Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 1 D 114.86 - ). - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89
Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Ergänzend stützt sich der Senat dabei auf weitere Indizien, wie planvolles und zielstrebiges Vorgehen sowie ungetrübtes Erinnerungsvermögen des Beamten, die trotz gewissen Alkoholkonsums im Tatzeitraum einen auch in seinem Hemmungsvermögen nur unwesentlich beeinträchtigten Menschen erkennen lassen (vgl. dazu BGHSt 36, 286 [BGH 31.10.1989 - 1 StR 419/89]). - BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen ein entsprechendes strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 -DÖD 1993, 255 = IÖD 1993, 149>). - BVerwG, 08.03.1988 - 1 D 69.87
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - Amtlich anvertrautes Geld - Unterschlagung …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Gerade im Massenbetrieb der Brief- und Paketzustellung, der effektiven Kontrollmöglichkeiten nicht zugänglich ist und weitgehend vom Vertrauen des Dienstherrn in die Integrität seiner dort tätigen Beamten geprägt wird, kann im Falle eines Zugriffs auf Beförderungsgüter oder auf die entsprechenden Nachnahmebeträge von einem Rest an noch vorhandenem Vertrauen nur dann ausgegangen werden, wenn der Beamte Persönlichkeitselemente offenbart, die in ihrem ethisch-moralischen Gewicht in einem solchen Ausmaß einer günstigeren Beurteilung Raum lassen, daß je nach den Umständen des Einzelfalls oder auch den Motiven des Täters die Erwartung gerechtfertigt erscheint, bei fortgesetzter ungetrübter Zusammenarbeit werde sich das dem Beamtenverhältnis innewohnende ungeschmälerte gegenseitige Vertrauensverhältnis wiederherstellen lassen (Urteil vom 8. März 1988 - BVerwG 1 D 69.87 - <BVerwGE 86, 1 [BVerwG 08.03.1988 - 1 D 69/87] = BVerwG DokBer B 1988, 135 = RiA 1988, 193 = DÖD 1988, 215 = ZBR 1988, 323 = NVwZ 1989, 467>). - BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 34.90
Beamtenrecht - Milderungsgrund der Widergutmachung - Entdeckungsgefahr
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Dies setzt hier voraus, daß der Beamte noch vor Entdeckung der Tat seine Verfehlung durch Wiedergutmachung freiwillig rückgängig macht oder wenigstens offenbart, das heißt für Außenstehende objektiv erkennbar von seiner Verfehlung aus eigenem Antrieb Abstand nimmt (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - <BVerwGE 93, 38 = BVerwG DokBer B 1991, 217 = NVwZ-RR 1991, 377 = ZBR 1991, 217>). - BVerwG, 09.05.1995 - 1 D 17.94
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und von Paketzustellungsentgelten durch einen …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1996 - 1 D 100.95
Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Mai 1995 - BVerwG 1 D 17.94 - m.w.N.). - BVerwG, 11.07.1995 - 1 D 20.94
Vorsätzliches Dienstvergehen eines Beamten - Die Entfernung aus dem Dienst als …
- BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Bundesbahnbeamten - Zugriff auf …
- BVerwG, 21.09.1994 - 1 D 70.93
Dienstgradherabsetzung eines Postbeamten im Paketschalterdienst - Vorübergehende …
- BVerwG, 02.04.1998 - 1 D 4.98
Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder in einer …
Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellen die dem Beamten zur Last gelegten Briefberaubungen und Veruntreuungen dienstlich anvertrauter Gelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 - Urteil vom 5. November 1996 - BVerwG 1 D 100.95 -, jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 i.V.m. § 54 Sätze 2 und 3 BBG) dar, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß. - BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96
Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten …
Eine solche Situation wird in aller Regel hervorgerufen durch den plötzlichen unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlverhalten des Betroffenen führen kann (z.B. Urteil vom 5. November 1996 - BVerwG 1 D 100.95 -).
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