Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.1987 - 1 D 101.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- BDiszG, 29.07.1986 - II VL 25/86
- BVerwG, 08.04.1987 - 1 D 101.86
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 09.10.1990 - 1 D 5.90
Ahndung der Untreue eines Bundesbahn-Beamten
Die Annahme eines die ausnahmsweise Fortsetzung des Beamtenverhältnisses in diesem Fall ermöglichenden Milderungsgrundes kommt vielmehr nach ebenso ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urteil vom 8. April 1987 - BVerwG 1 D 101.86 -) allgemein auch dann in Betracht, wenn ein Beamter bei gewohnter, alltäglicher Tätigkeit unter dem Einfluß eines von außen auf seine Willensbildung einwirkenden Ereignisses in Versuchung gerät, sich an dienstlichem Vermögen oder Eigentum zu vergreifen, so etwa bei plötzlich eintretendem Bedarf oder unter dem Einfluß einer Drohung, z.B. durch Gläubiger. - BVerwG, 07.08.1996 - 1 D 69.95
Voraussetzungen für eine Lösung des Disziplinargerichts von den tatsächlichen …
Voraussetzung für das Vorliegen einer besonderen Versuchungssituation ist aber, daß diese Situation ungewöhnlich und für den Beamten unvorhersehbar eingetreten ist (vgl. Urteil vom 8. April 1987 - BVerwG 1 D 101.86 - Urteil vom 8. September 1987 - BVerwG 1 D 145.86 - ; auch Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 D 15.91 -).
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