Rechtsprechung
| BVerwG, 25.02.1981 - 1 D 103.79 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 19.08.1981 - 1 D 53.80
Verletzung dienst- und kassenrechtlicher Vorschriften sowie der Strafgesetze …
Beamte, die sich an ihnen amtlich anvertrautem oder dienstlich zugänglichem Geld und Gut vergreifen, müssen daher ohne Rücksicht auf die strafrechtliche Qulifizierung ihres Verhaltens in aller Regel als untragbar angesehen werden und können grundsätzlich nicht im Beamtenverhältnis bleiben (vgl. Urteil vom 25. Feburar 1981 - BVerwG 1 D 103.79 - Urteil vom 27. Januar 1981 - BVerwG 1 D 116.79 - BVerwGE 33, 16 [BVerwG 11.05.1967 - I D 5/67]). - BVerwG, 25.06.1986 - 1 D 79.85
Beraubung und Vernichtung postlagernder Briefsendungen durch einen …
Wie der Senat mehrfach hervorgehoben hat, treten die Auswirkungen eines Schocks in aller Regel nur einmalig auf und sind vorübergehender, meist sogar kurzfristig wieder abklingender Natur (Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 19.81 - Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 103.79 - Urteil vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 - Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 103.80 -).
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