Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 103.80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Beamten wegen fortgesetzter Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses in Tateinheit mit fortgesetztem Verwahrungsbruch und fortgesetztem Diebstahl - Ausnahme von der Bindung an Urteilsfeststellungen der Strafgerichte - Entfernung des Beamten aus ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 19.09.1980 - XI VL 19/80
- BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 103.80
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 01.03.1977 - 1 D 99.76
Disziplinarmaßnahme bei Augenblickstat - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 103.80
Als solche Ausnahmegründe sind nach den in ständiger Rechtsprechung geprägten Grundsätzen nur anerkannt worden eine einmalige, situationsbedingte Augenblickstat eines bisher tadelfreien Beamten, das Handeln in einer besonderen, schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation und das Handeln in einer unverschuldeten, auf andere Weise nicht zu beseitigenden und daher ausweglos erscheinenden wirtschaftlichen Notlage (BVerwGE 53, 256 [BVerwG 01.03.1977 - 1 D 99/76] [258]). - BVerwG, 06.08.1981 - 1 D 59.80
Reichweite der Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile für das im sachgleichen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 103.80
Denn eine Liberalisierung des Disziplinarrechts muß dort ihre Grenze finden, wo es um die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, in erster Linie also auch um die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit ihrer Beamten geht (Urteil vom 6. August 1981 - BVerwG 1 D 59.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 16.09.1981 - 1 D 73.80
Auszug aus BVerwG, 17.03.1982 - 1 D 103.80
Das Bundesverwaltungsgericht hat immer wieder auf diese Voraussetzung hingewiesen und nur erhebliche Zweifel in dem erörterten Sinne zur Herbeiführung eines Lösungsbeschlusses ausreichen lassen (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 1 D 73.80 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 25.06.1986 - 1 D 79.85
Beraubung und Vernichtung postlagernder Briefsendungen durch einen …
Wie der Senat mehrfach hervorgehoben hat, treten die Auswirkungen eines Schocks in aller Regel nur einmalig auf und sind vorübergehender, meist sogar kurzfristig wieder abklingender Natur (Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 19.81 - Urteil vom 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 103.79 - Urteil vom 28. Januar 1982 - BVerwG 1 D 22.81 - Urteil vom 17. März 1982 - BVerwG 1 D 103.80 -).
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