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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1981 - 1 D 107.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3061
BVerwG, 14.01.1981 - 1 D 107.79 (https://dejure.org/1981,3061)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1981 - 1 D 107.79 (https://dejure.org/1981,3061)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1981 - 1 D 107.79 (https://dejure.org/1981,3061)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenentscheidung im Disziplinarverfahren - Verurteilung eines Beamten - Untersuchungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BDO § 113 Abs. 1; StPO § 465 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 73, 124
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …

    Im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und die Abtretungspflicht zeitgleich bezogener Renten (vgl. § 77 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDO ) ist das Risiko einer Zweckentfremdung des Unterhaltsbeitrags für den Fall einer etwaigen früheren Rentengewährung auf Grund dieser Laufzeitbemessung des Unterhaltsbeitrags für den Dienstherrn vermeidbar (vgl. dazu Urteil vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 107.79 - Urteil vom 20. März 2001 - BVerwG 1 D 11.00 -).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00

    Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem …

    Im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und die Abtretungspflicht zeitgleich bezogener Renten (vgl. § 77 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDO) ist das Risiko einer Zweckentfremdung des Unterhaltsbeitrags für den Fall einer etwaigen früheren Rentengewährung aufgrund dieser Laufzeitbemessung des Unterhaltsbeitrags für den Dienstherrn vermeidbar (vgl. dazu Urteil vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 107.79 - Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 1 D 32.00 -).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
    Ein Zugriffsdelikt im Sinne dieser Rechtsprechung ist stets anzunehmen, wenn - wie hier - ein Postbeamter von Postkunden entrichtete Gebühren für das Freimachen angelieferter Postsendungen nicht an den Dienstherrn abführt (Urteil vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 107.79 - Urteil vom 23. November 1982 - BVerwG 1 D 115.81 - Urteil vom 13. Juni 1995 - BVerwG 1 D 21.94 - Urteil vom 11. März 1997 - BVerwG 1 D 30.96 -).
  • BGH, 09.05.1988 - NotSt (B) 1/87

    Förmliches Disziplinarverfahren gegen einen Notar wegen schuldhafter Verletzung …

    Für den Fall, daß das Oberlandesgericht bei der erneuten Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dem Notar dürfe nur ein Teil der Verfahrenskosten auferlegt werden, wird es zu erörtern haben, ob nach der insoweit maßgeblichen Fassung des § 113 NDO eine Kostenteilung nach Bruchteilen oder nach dem Grundsatz der Kostentrennung stattzufinden hat (…vgl. dazu Schütz, § 113 DO NW Rdnr. 12; für das Bundesrecht vgl. BDH 5, 179, 183 sowie BDH 5, 185 ff zu § 98 BDO 1952;… Behnke, BDO 2. Aufl. § 113 BDO 1967 Rdnr. 6 i.V.m. Rdnr. 10;… Lindgen a.a.O. S. 995; Begründung zu Art. 37 Nrn. 5 bis 7 des Regierungsentwurfs eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch, BR-Drucks. 1/72 S. 350 i.V.m. der Begründung zu § 109 WDO des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts, BT-Drucks. VI/1834 S. 64; Claussen/Janzen § 113 BDO in der Fassung des Art. 41 EStGB Rdnrn. 2, 3; BVerwGE 73, 124, 125).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 1 D 115.81

    Rechtsmittel

    Auch auf diese Fälle ist die Grundsatzrechtsprechung zu Unterschlagungsdelikten im Dienst anzuwenden, da die Verwendung entwerteter Briefmarken nichts anderes als einen verdeckten Zugriff auf die in amtlicher Eigenschaft eingenommenen und zu verwahrenden Gelder darstellt (Urteil vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 107.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 145]).
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