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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.1982 - 1 D 108.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,4479
BVerwG, 17.08.1982 - 1 D 108.81 (https://dejure.org/1982,4479)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1982 - 1 D 108.81 (https://dejure.org/1982,4479)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1982 - 1 D 108.81 (https://dejure.org/1982,4479)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Dienstvergehen eines Beamten in der Form des Diebstahls und des Missbrauchs von Einrichtungen des Dienstherrn zu persönlichen Zwecken - Erschwernisgründe im Disziplinarverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1980 - 1 D 45.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1982 - 1 D 108.81
    In solchen Fällen kommt daher regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst in Betracht, wenn nicht bestimmte Umstände das Versagen des Beamten in einem solchen Maße verständlich machen, daß das Vertrauen der Verwaltung und der Allgemeinheit in seine Redlichkeit und Zuverlässigkeit noch wiederherstellbar erschein (siehe zuletzt Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 104.79 - BVerwG Dok. Ber. B 1980, 332 - und Urteil vom 25. Juni 1980 - BVerwG 1 D 45.79 -).
  • BVerwG, 23.10.1991 - 1 D 71.90

    Hinterziehung von Fernsprechgebühren - Unerlaubte private Installation mehrerer …

    Deshalb ist die vom Bundesdisziplinaranwalt angeführte Entscheidung des Senats vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 104.79 - hier ebensowenig einschlägig wie die vom 17. August 1982 - BVerwG 1 D 108.81 -.

    In dem Urteil vom 17. August 1982 (a.a.O.) ging es hingegen um die Wegnahme von Tastenapparaten in nur sechs Fällen und die Duldung des Diebstahls eines solches Gegenstandes durch einen Dritten, was zur Degradierung des Beamten geführt hat.

  • BVerwG, 21.01.1997 - 1 D 26.96

    Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst - Angemessenheit der disziplinarrechtlichen …

    Der Senat hat jedoch auch bei Diebstahl von Verwaltungseigentum die Entfernung aus dem Dienst dann grundsätzlich ausgesprochen, wenn Beamte aus von ihnen zu bewachenden Lagern, Kassen oder Behältnissen Gegenstände entwendet oder wenn sie Diebstahl zum Nachteil der Verwaltung oder ihrer Kollegen unter Mißbrauch einer ihnen übertragenen Überwachungsfunktion begangen hatten (Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 D 83.95 -, Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 - m.w.N., Urteil vom 26. August 1987 - BVerwG 1 D 177.85 -, Urteil vom 10. Dezember 1985 - BVerwG 1 D 105.85 -, Urteil vom 14. März 1984 - BVerwG 1 D 50.83 -, Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 D 108.81 -, Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 D 104.79 - ; s. auch Urteil vom 12. Juli 1995 - BVerwG 1 D 58.94 - NVwZ-RR 1996, 453>).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 D 47.92

    Diebstahl von Ausstattungsgegenständen der Bundespost - Hinterziehung von …

    Der Senat hat bereits in einem Urteil vom 17. August 1982 - BVerwG 1 D 108.81 -, das ebenfalls den Diebstahl von Behördeneigentum zum Gegenstand hatte, eine mildere Bewertung und damit das Absehen von der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme darauf gestützt, daß der damals betroffene Beamte mit den gestohlenen Sachen seine persönlichen Beziehungen zu den begünstigten Personen habe verbessern und seine Vereinsamung habe bekämpfen wollen.
  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 105.85

    Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der mit den Gegenständen umgehenden Personen - …

    In anderen, minderschweren aber dennoch gravierenden Fällen, so bei einschlägigen Vorbelastungen, Vorgesetzteneigenschaft, Eigenschaft als Sicherungs- oder Bahnpolizeibeamte ist auf Dienstgradherabsetzung erkannt worden (BVerwG 1 D 69.73 ; BVerwG 1 D 1.74; BVerwG 1 D 67.76 <BVerwGE 53, 277>; BVerwG 1 D 45.79; BVerwG 1 D 37.81; BVerwG 1 D 108.81; BVerwG 1 D 29.82).
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