Rechtsprechung
| BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zerstörung der Vertrauensgrundlage eines Beamtenverhältnisses durch Unterschlagung von anvertrautem Geld durch einen Postbeamten - Ausnahmezustand der einmaligen, persönlichkeitsfremden Gelegenheitstat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 07.07.1987 - XIV VL 36/87
- BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.08.1978 - 1 D 98.77
Aberkennung des Ruhegehalts - Aktiver Beamten - Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87
Diese Maßnahme setzt gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BDO allein voraus, daß die Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt wäre, falls der Ruhestandsbeamte sich noch im Dienst befände (BVerwGE 63, 120 und 262). - BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 110.87
Beamtenrecht - Dienstvergehen - Disziplinarmaß - Disziplinarrechtliche Maßnahmen …
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87
Die Gefahr, daß er infolge seiner Veranlagung rückfällig werden könnte, ist in solchen Fällen aber eher erhöht als gemindert (vgl. Urteil des Senats vom 10. Februar 1988 - BVerwG 1 D 110.87 - ). - BVerwG, 22.11.1988 - 1 D 37.88
Auszug aus BVerwG, 21.02.1989 - 1 D 108.87
Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses grundsätzlich zu rechnen hat (st. Rspr., zuletzt Urteil vom 22. November 1988 - BVerwG 1 D 37.88 - ).
- BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …
Dadurch habe es "zwischen den Zeilen" in Abweichung von den Urteilen des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2004 - BVerwG 1 D 33.02 - (juris) und vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - (DokBer 1989 S. 125 f.), einen Rechtssatz des Inhalts aufgestellt, dass wesentlich Gleiches im Disziplinarrecht unterschiedlich zu würdigen sei. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06
Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz …
BVerfG, Beschluss vom 9.8.2006 - 2 BvR 1003/05 - m.w.N., DVBl 2006, 1372; BVerwG, Urteil vom 21.2.1989 - 1 D 108.87 -, DokBer B 1989, 125, 126 f. - BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 60.91
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten auf Grund des Verstoßes gegen seine …
Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er regelmäßig mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (stRspr, z.B. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - ; Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -).
- BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91
Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über …
Wer sich über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Ehrlichkeit hinwegsetzt, beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses zu rechnen hat (st.Rspr., z.B. Urteil vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - Urteil vom 29. Mai 1991 - BVerwG 1 D 81.90 - Urteil vom 25. Februar 1992 - BVerwG 1 D 37.91 -). - BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 19.89
Einstellung eines Strafverfahrens wegen Betrugs und Untreue
Die Gefahr, daß er infolge einer Veranlagung rückfällig werden könnte, ist in Fällen verminderter Verantwortlichkeit nicht auszuschließen, sie ist im Gegenteil regelmäßig eher erhöht als gemindert (ständige Rechtsprechung; Urteile vom 4. Mai 1988 - BVerwG 1 D 149.87 -, vom 5. Oktober 1988 - BVerwG 1 D 124.87 - , vom 21. Februar 1989 - BVerwG 1 D 108.87 - und vom 11. April 1989 - BVerwG 1 D 75.88 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.03.1989 - 1 D 20.88
Verwarnung eines Postbeamten wegen Diebstahls und wegen Verletzung des …
Die Gefahr, daß er infolge seiner Veranlagung rückfällig werden könnte, ist in solchen Fällen aber eher erhöht als gemindert (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 1988 - BVerwG 1 D 108.87 - m.w.N.).
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