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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 109.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5980
BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 109.86 (https://dejure.org/1987,5980)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 1 D 109.86 (https://dejure.org/1987,5980)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 1 D 109.86 (https://dejure.org/1987,5980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernbleiben vom Dienst - Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Fernbleiben vom Dienst ohne Anzeigen von Hinderungsgründen - Pflicht eines Beamten zur Dienstleistung - Pflicht eines Beamten zur vollen Hingabe an den Beruf - Pflicht eines Beamten zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 D 176.85

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren - Bindungswirkung gerichtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 109.86
    Setzt er sich dennoch über diese Einsicht hinweg, dann offenbart er damit ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 27. August 1986 - BVerwG 1 D 28.86 - und vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - ).
  • BVerwG, 27.08.1986 - 1 D 28.86

    Dienstvergehen eines Beamten - Feststellung eines hohen Maßes an …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1987 - 1 D 109.86
    Setzt er sich dennoch über diese Einsicht hinweg, dann offenbart er damit ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 27. August 1986 - BVerwG 1 D 28.86 - und vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - ).
  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte …

    Stets wurde die Dienstentfernung in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen vier Monate oder länger, teilweise weit über ein Jahr, schuldhaft ungenehmigt dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteil vom 25. Januar 1984 - BVerwG 1 D 43.83 - BVerwG Dok.Ber. B 1984, 133 ; Urteil vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - BVerwGE 83, 221 = RiA 1987, 16 = ZBR 1987, 189 = DÖV 1987, 734 ; Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 109.86 - BVerwG Dok.Ber.

    Bei einer derartigen zeitlichen Konstellation zwischen Scheidung und deutlich später nachfolgendem Fernbleiben vom Dienst hat der Senat schon in früheren Entscheidungen die Anerkennung eines Milderungsgrundes abgelehnt (Urteil vom 26. Mai 1982 - BVerwG 1 D 75.81 - Urteil vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 109.86 - ).

  • BVerwG, 24.05.1989 - 1 D 113.87

    Disziplinarverfahren gegen einen Bundesbahnbeamten wegen Fernbleibens vom Dienst …

    Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst die Folge sein muß (ständige Rechtspr., so Urteile vom 6. September 1988 - BVerwG 1 D 142.87 - vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 109.86 - ; vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - ).
  • BVerwG, 05.05.1988 - 1 D 129.87

    Fernbleiben vom Dienst eines Bundesbahnbeamten - Entfernung aus dem Dienst - …

    Setzt er sich dennoch über diese Einsicht hinweg, dann offenbart er damit ein so hohes Maß an Verantwortungslosigkeit, Pflichtvergessenheit und Mangel an Einsicht in die Notwendigkeit einer geordneten Verwaltung, daß regelmäßig die Dienstentfernung die Folge sein muß (ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 10. März 1987 - BVerwG 1 D 109.86 - ; vom 27. August 1986 - BVerwG 1 D 28.86 - und vom 5. August 1986 - BVerwG 1 D 176.85 - ZBR 1987, 189>).
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