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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2001 - 1 D 11.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,35911
BVerwG, 20.03.2001 - 1 D 11.00 (https://dejure.org/2001,35911)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2001 - 1 D 11.00 (https://dejure.org/2001,35911)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2001 - 1 D 11.00 (https://dejure.org/2001,35911)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entwendung von Münzen aus Paketen in Höhe von 58 000 DM - Vorliegen einer pathologischen Spielsucht während des gesamten Tatzeitraums - Voraussetzungen des Milderungsgrundes der wirtschaftlichen Notlage verneint

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 94.95

    Entfernung aus dem Dienst

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2001 - 1 D 11.00
    Die Verwendung der Gelder zur Schuldentilgung rechtfertigt den Milderungsgrund nur dann, wenn die Nichterfüllung der Schulden den Beamten von den für den Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschneiden würde (stRspr, vgl. Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 1 D 94.95 - BVerwG DokBer B 1996, 273).
  • BVerwG, 29.09.1999 - 1 D 32.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeldern und Zustellentgelt durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2001 - 1 D 11.00
    Diese Notlage muss unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (stRspr, z.B. Urteil vom 29. September 1999 - BVerwG 1 D 32.99 -).
  • BVerwG, 28.03.2000 - 1 D 6.99
    Auszug aus BVerwG, 20.03.2001 - 1 D 11.00
    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht länger Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 28. März 2000 - BVerwG 1 D 6.99 -).
  • BVerwG, 06.05.1980 - 1 D 28.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2001 - 1 D 11.00
    Das reicht aus, um die formellen Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Berufungseinlegung zu erfüllen (vgl. Urteil vom 6. Mai 1980 - BVerwG 1 D 28.79 -).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …

    Im Hinblick auf die Anrechenbarkeit und die Abtretungspflicht zeitgleich bezogener Renten (vgl. § 77 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDO ) ist das Risiko einer Zweckentfremdung des Unterhaltsbeitrags für den Fall einer etwaigen früheren Rentengewährung auf Grund dieser Laufzeitbemessung des Unterhaltsbeitrags für den Dienstherrn vermeidbar (vgl. dazu Urteil vom 14. Januar 1981 - BVerwG 1 D 107.79 - Urteil vom 20. März 2001 - BVerwG 1 D 11.00 -).
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