Rechtsprechung
| BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aberkennung von Ruhegehalt wegen grob fahrlässigen Rückfalls in eine Alkoholabhängigkeit und schuldhafter Verweigerung einer erneuten Therapie - Verhandlungsunfähigkeit bzw. Prozessunfähigkeit zum Zeitpunkt der Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens - Heilung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.12.1991 - XVI VL 23/91
- BVerwG, 23.12.1993 - 1 D 11.92
- BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.10.1994 - 1 D 20.92
Verweigerung einer Alkoholentziehungskur durch einen Ruhestandsbeamten - …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92
Dieser Mangel kann durch die nachträgliche Bestellung eines Betreuers nicht geheilt werden (Beschluß vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 20.92 - Beschluß vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 - m.w.N. ).Stellt sich der Mangel der Betreuerbestellung erst im Berufungsverfahren heraus, ist auch noch in zweiter Instanz die Einstellung des Verfahrens geboten (Beschlüsse vom 25. Oktober 1991 und vom 17. Oktober 1994, a.a.O.).
Denn dieser ist trotz seiner Prozeßunfähigkeit für die Einlegung des Rechtsmittels als prozeßfähig zu behandeln (vgl. Beschlüsse vom 25. Oktober 1991 und vom 17. Oktober 1994, a.a.O.).
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92
Wird über Prozeßvoraussetzungen, wie hier über die Verhandlungs- und Prozeßfähigkeit des Ruhestandsbeamten, außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das freie Beweisverfahren (vgl. BGHSt 16, 164 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61]); § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung. - BVerwG, 25.10.1991 - 1 D 60.89
Notwendigkeit einer Pflegerbestellung für den verhandlungsunfähigen Beamten für …
Auszug aus BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92
Dieser Mangel kann durch die nachträgliche Bestellung eines Betreuers nicht geheilt werden (Beschluß vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 20.92 - Beschluß vom 25. Oktober 1991 - BVerwG 1 D 60.89 - m.w.N. ).
- BVerwG, 08.08.2002 - 1 D 12.01
Schuldhafter Rückfall in die Alkoholabhängigkeit und dadurch herbeigeführter …
Dieser Mangel kann durch die nachträgliche Bestellung eines Betreuers nicht geheilt werden (stRspr, z.B. Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 - Beschluss vom 25. Januar 2001 - BVerwG 1 D 31.99 - jeweils mit weiteren Nachweisen).Stellt sich der Mangel der Betreuerbestellung - wie hier - erst im Berufungsverfahren heraus, ist auch noch in zweiter Instanz die Einstellung des Verfahrens geboten (stRspr, z.B. Beschluss vom 20. Juni 1995, a.a.O.).
Wird über Prozessvoraussetzungen, wie hier über die Verhandlungs- und Prozessfähigkeit des Ruhestandsbeamten, außerhalb der Hauptverhandlung Beweis erhoben, gilt grundsätzlich das Freibeweisverfahren (vgl. BGHSt 16, 164 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61]); § 75 Abs. 2 Satz 1 BDO findet keine Anwendung (…stRspr, z.B. Beschluss vom 25. Januar 2001, a.a.O.; Beschluss vom 20. Juni 1995, a.a.O.; Beschluss vom 17. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 20.92 -).
- BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 40.96
Voraussetzung einer erfolgreichen Entwöhnungstherapie
Das Verfahren ist nicht deshalb gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 76 Abs. 3 Satz 2, § 64 Abs. 1 Nr. 1 BDO einzustellen, weil die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens im Zeitpunkt der Zustellung der Einleitungsverfügung am 19. Juli 1994 wegen Verhandlungsunfähigkeit des Ruhestandsbeamten unwirksam war (vgl. dazuBeschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 - ).Auch wenn man berücksichtigt, daß durch fortgeschrittene Alkoholsucht eine Minderung der Einsichts- und Kritikfähigkeit verursacht werden kann (vgl. Beschluß vom 20. Juni 1995, a.a.O.), so war dies hier nicht der Fall.
- BVerwG, 24.10.2000 - 1 D 78.97
Formelles Beamtendisziplinarrecht; Zollhauptsekretär a.D.; fehlerhafte Zustellung …
Dieser Mangel kann durch nachträgliche Bestellung eines Betreuers nicht geheilt werden (Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 D 40.96 - Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 - m.w.N.). - BVerwG, 12.09.2000 - 1 D 96.97
Rechtliche Folgen des unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst für einen Beamten …
Der Senat ist jedoch der Auffassung, dass der Ruhestandsbeamte weder im Zeitpunkt der Zustellung der Einleitungsverfügung noch im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung - das Bundesdisziplinargericht hatte in Abwesenheit des selbst zur Verhandlung geladenen Ruhestandsbeamten entschieden (vgl. § 72 Abs. 1 Satz 1 BDO) - verhandlungs- und damit prozessunfähig war und deshalb (noch) keines beamteten Betreuers bedurfte (vgl. dazu Beschluss vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 -- BVerwG, 28.11.1996 - 1 D 40.94
Psychiatrische Beurteilung eines Postbeamten durch einen Sachverständigen …
Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. G. von der Psychiatrischen Klinik und Poliklinik des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität M. in der Hauptverhandlung vor dem Senat läßt sich nicht (mehr) feststellen, ob der Ruhestandsbeamte gerade zur Zeit der Zustellung der Einleitungsverfügung am 10. September 1992 verhandlungs- und damit prozeßunfähig war (vgl. zu diesem Problemkreis u.a. Beschluß vom 20. Juni 1995 - BVerwG 1 D 11.92 - ). - BVerwG, 28.11.1996 - 1 D 40.94
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.12.1993 - 1 D 11.92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweiserhebungsbeschluß in einem Disziplinarverfahren
Verfahrensgang
- BDiszG, 12.12.1991 - XVI VL 23/91
- BVerwG, 23.12.1993 - 1 D 11.92
- BVerwG, 20.06.1995 - 1 D 11.92
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