Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen eines Beamten durch Beraubung von Briefsendungen - Entfernung eines Beamten aus dem Dienst als Disziplinarmaßnahme - Verletzung des Postgeheimnisses - Wiederherstellbarkeit des Vertrauensverhältnisses als Milderungsgrund - Nachträgliche Wiedergutmachung ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 18.11.1997 - XIII VL 20/97
- BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 31.03.1998 - 1 D 59.97
Öffnung dienstlich anvertrauter oder zugänglicher Briefsendungen und Entwendung …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).Dies zeigt gerade der vom Senat entschiedene Fall des Mittäters Schöps (Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -).
- BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91
Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Dies kommt nur dann in Betracht, wenn die Erkrankung zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt oder wenn der Betroffene Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen oder im Zustand eines akuten Rausches verübt (Urteil vom 16. März 1993 - BVerwG 1 D 69.91 -DÖD 1993, 255 = ÖD 1993, 149-151> mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97
Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, vgl. Urteil vom 25. November 1997 - BVerwG 1 D 77.97 - m.w.N., Urteil vom 31. März 1998 a.a.O.).
- BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 23.94
Entfernung aus dem Dienst
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 23.94 -). - BVerwG, 03.03.1998 - 1 D 6.97
Disziplinarmaßnahmen wegen der Verletzung des Postgeheimnisses und eines …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
In Fällen von Briefberaubungen scheidet der letztgenannte Milderungsgrund allerdings grundsätzlich aus, da sich der betroffene Beamte nicht nur über das Interesse der Allgemeinheit an der Zuverlässigkeit des Postverkehrs, sondern auch über die Sicherung der Vertraulichkeit des Inhalts von Postsendungen hinweggesetzt und damit zusätzlich belastet hat (Urteil vom 3. März 1998 - BVerwG 1 D 6.97 -). - BVerwG, 12.03.1996 - 1 D 37.95
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -, Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 -). - BVerwG, 23.06.1993 - 1 D 21.92
Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis - Verhängung der Höchstmaßnahme …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1998 - 1 D 11.98
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier vorliegenden Art weder eine lange tadelsfreie Dienstzeit noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die Folgen einer Entfernung aus dem Dienst, für die der Beamte im übrigen selbst verantwortlich ist, es rechtfertigen können, von einer Entfernung aus dem Dienst abzusehen (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 23. Juni 1993 - BVerwG 1 D 21.92 -).
- BVerwG, 26.01.1999 - 1 D 34.97
Entnahme von Postsendungen in einer Vielzahl von Fällen über einen längeren …
Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 - Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.97 - Urteil vom 12. März 1996 - BVerwG 1 D 37.95 -).Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Postgeheimnis mit dem Ziel verletzt wird, Zugang zu aneignungsfähigem Inhalt von Postsendungen zu gewinnen, wie es hier der Fall ist (stRspr, vgl. Urteil vom 22. Juli 1998, a.a.O., m.w.N.).
In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 22. Juli 1998, a.a.O.).
Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier vorliegenden Art weder eine lange tadelfreie Dienstzeit noch die Unbescholtenheit in strafrechtlicher und disziplinarer Hinsicht, noch die Folgen der Verhängung der Höchstmaßnahme, für die der Ruhestandsbeamte im übrigen selbst verantwortlich ist, es rechtfertigen können, von der Höchstmaßnahme abzusehen (stRspr, z.B. Urteil vom 22. Juli 1998, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 45.98
Disziplinarmaßnahmen wegen eines versuchten Betruges zu Lasten des Dienstherrn - …
Auch wenn die Aufgabe der Beamtin sich darauf beschränkte, die Weiterleitung der Briefsendung mit dem Scheck an die zuständige Buchungsstelle für Fernmeldegebühren vorzunehmen, ändert diese Art der Befassung nichts an dem Anvertrautsein der Sendung (vgl. auch die Rechtsprechung zu Zugriffen von Beamten der Posteingangs- oder Postabgangsstelle auf dienstlich anvertraute oder zugängliche Postsendungen, z.B. Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 D 20.96 - ; Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 -). - BVerwG, 27.01.1999 - 1 D 10.98 Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Dienstpflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 31. März 1998 - BVerwG 1 D 59.9 - Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 -).
- BVerwG, 02.06.1999 - 1 D 52.98
Veruntreuung von Nachnahmebeträgen durch einen Beamten des einfachen Postdienstes …
- BVerwG, 16.06.1999 - 1 D 67.98
Angewiesenheit eines Dienstherren auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit seiner …
In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise vom Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (z.B. Urteil vom 22. Juli 1998 - BVerwG 1 D 11.98 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".