Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1977 - 1 D 110.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 28.10.1976 - I VL 45/76
- BVerwG, 26.10.1977 - 1 D 110.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.06.1970 - II D 26.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 1 D 110.76
Nicht der in einer solchen Maßnahme für den Beamten liegende Nachteil, sondern die Reinigung der Beamtenschaft von einem schuldhaft untragbar gewordenen Beamten ist Zweck der Maßnahme (BVerwGE 43, 97 [98]). - BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Bundesbahnbeamten - Zugriff auf …
Auszug aus BVerwG, 26.10.1977 - 1 D 110.76
Von diesem Grundsatz kann nur in ganz besonderen Ausnahme fällen abgewichen werden, insbesondere dann, wenn es sich um eine einmalige situationsbedingte Augenblickstat eines bisher völlig tadelfreien Beamten handelt oder wenn die Verfehlung aus einer unverschuldeten ausweglosen Notlage oder einer besonderen psychischen Zwangssituation heraus begangen worden ist (vgl. Urteil vom 27. Juli 1976 - BVerwG I D 31.76 - [BVerwG Dok.Ber. B 1977, 55]).
- BVerwG, 24.06.1981 - 1 D 48.80 Wie der Senat wiederholt festgestellt hat (vgl. Urteile vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 110.76 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 1 D 67.76 - [BVerwGE 53, 277]), ist ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes einen Diebstahl zum Nachteil seiner Dienstbehörde begeht, grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat regelmäßig das Vertrauensverhältnis zu der Verwaltung zerstört wird.
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