Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.1977 - 1 D 112.76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Beurteilung bei wiederholter Unterschlagung von Postanweisungsbeträgen und nachträglicher Barzahlung an die Berechtigten - Dienstvergehen eines Postbeamten durch mehrmaligen privaten Verbrauch von amtlich anvertrautem Gut
Verfahrensgang
- BDiszG, 30.09.1976 - VII VL 83/76
- BVerwG, 19.10.1977 - 1 D 112.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.01.1977 - 1 D 55.76
Disziplinarverfahren gegen einen Matrosen wegen der Dienstausführung unter …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 1 D 112.76
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG I D 55.76 - (BVerwG Dok.Ber. B 1977, 139) dargelegt hat, kann ein durch Urteil aus dem Dienst entfernter Beamter nach seiner Entlassung nicht auf die Arbeitslosenhilfe verwiesen werden, solange die Voraussetzungen zur Bewilligung eines Unterhaltsbeitrages nach den Vorschriften der Bundesdisziplinarordnung erfüllt sind. - BVerwG, 27.07.1976 - 1 D 31.76
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen Bundesbahnbeamten - Zugriff auf …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1977 - 1 D 112.76
Eine solche ist nur dann ein beachtenswerter Milderungsgrund, wenn sie durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses entstanden ist, das nach seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auszulösen geeignet ist, der seinerseits zu einer für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlhandlung führt (Urteil vom 27. Juli 1976 - BVerwG I D 31.76 - [BVerwG Dok. Ber. B 1977, 55]).
- BVerwG, 24.07.1984 - 1 D 2.84
Veruntreuung von Fahrgeldeinnahmen durch einen Zugführer - Erhöhter Geldbedarf …
Eine solche ist nur dann ein beachtenswerter Milderungsgrund, wenn sie durch den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses entstanden ist, das nach seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auszulösen geeignet ist, der seinerseits zu einer für einen derartigen Schockzustand typischen Fehlhandlung führt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 19. Oktober 1977 - BVerwG 1 D 112.76 -, vom 8. Februar 1984 - BVerwG 1 D 70.83 -).
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