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| BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 113.81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstpflichtverletzung eines Beamten der Bundesbank durch Erschleichen eines Darlehens vom Dienstherren mittels falscher Angaben über bereits bestehende Verbindlichkeiten - Vorliegen einer Dienstpflichtverletzung eines Beamten der Bundesbank durch Verfälschen einer ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 11.09.1982 - III VL 26/81
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 113.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.11.1981 - 1 D 95.80
Betrug zum Nachteil des Dienstherrn durch fortgesetztes Geltendmachen von …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1983 - 1 D 113.81
Dabei hat der Senat eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des schuldigen Beamten und damit auch der Grundlage des beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses (§ 2 Abs. 1 BBG) jedenfalls dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch gewesen, wenn mit der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergegangen ist oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall gehandelt hat und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall nicht erkennbar waren (Urteil vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 95.80/89.81 - [BVerwG Dok.Ber. B 1982, 79]).
- BVerwG, 05.05.1993 - 1 D 49.92
Disziplinarrecht - Gehaltskürzung - Beamtenrecht - Beihilfebetrug
In den Fällen von Betrugshandlungen gegenüber dem Dienstherrn richtet sich demnach die disziplinare Reaktion - anders als bei Zugriffen auf amtlich anvertrautes Geld - nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 -, Urteil vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 D 113.81 -, Urteil vom 21. Juni 1983 - BVerwG 1 D 100.82 -, DÖD 83, 247, Urteil vom 21. Juli 1986 - BVerwG 1 D 143.85 -, Urteil vom 11. März 1987 - BVerwG 1 D 43.86 - Dok.Ber. - BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 69.90
Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Betrug - Nachteil des Dienstherrn
In minderschweren Fällen des Betruges zum Nachteil des Dienstherrn in Tateinheit mit Urkundenfälschung hat der Senat auf Dienstgradherabsetzung erkannt, so in der Entscheidung BVerwGE 53, 371 = DÖD 1978, 209 und in den Urteilen vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 -, vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 D 113.81 -, vom 21. Juni 1983 - BVerwG 1 D 100.82 - (ZBR 1983, 372 = DÖD 1983, 247) sowie vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 1 D 64.89 - (BVerwG Dok.Ber. B 1991, 91).
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