Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.1988 - 1 D 114.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Degradierung eines Beamten wegen eines Dienstvergehens - Dienstrechtliche Relevanz von Trunkenheitsfahrten außerhalb des Dienstes - Gründe für die Milderung einer Disziplinarmaßnahme - Berücksichtigung einer durchgeführten Entziehungskur bei der Erstellung der ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.07.1987 - VIII VL 28/87
- BVerwG, 27.07.1988 - 1 D 114.87
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Disziplinarrechtliche Relevanz der Trunkenheit eines Beamten am Steuer außerhalb …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72 und 83, 125; zuletzt u.a. Urteile vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - und vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -). - BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88
Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …
Sie rechtfertigt Unterschiede, die bei einem angestellten Lehrer im Unterschied zum beamteten Lehrer zu machen sind (vgl. dazu die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwGE 47, 330, 343, zu II 2 c der Gründe und Urteile vom 10. Mai 1984 - 1 D 7/83 - NJW 1985, 503; vom 20. Januar 1987 - 1 D 114/87 - NJW 1987, 2691, [BVerwG 20.01.1987 - BVerwG 1 D 114.85] zu 3 der Gründe sowie vom 19. Januar 1989 - 7 C 89.87 - DVBl 1989, 619, wo für die Tätigkeit eines Lehrbeauftragten die Funktionstheorie übernommen wird). - BVerwG, 04.04.1990 - 1 D 43.89
Tätigkeit als (Bundesbahn-)Beamter - Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in …
Setzt er sich dennoch über diese Erkenntnis hinweg und nimmt er am Steuer eines Kraftwagens am öffentlichen Straßenverkehr teil, so offenbart er damit allein schon ein hohes Maß an Rücksichtslosigkeit und Mangel an Verantwortungsbewußtsein (ständige Rechtsprechung, unter anderem Urteil vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 -). - BVerwG, 25.01.1994 - 1 D 77.92 Dementsprechend hat der Senat bereits in Fällen ähnlich hoher Alkoholkonzentration eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht in Betracht gezogen (vgl. dazu Urteil vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - , Urteil vom 4. April 1990 - BVerwG 1 D 43.89 - [Dok.Ber.
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