Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1986 - 1 D 118.85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Gehaltskürzung - Beamter - Beurlaubung ohne Dienstbezüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.07.1985 - I VL 8/85
- BVerwG, 26.02.1986 - 1 D 118.85
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 125
- DÖV 1986, 664
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01
Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung; …
Nach diesen Vorschriften bewirkt die Gehaltskürzung einen "befristeten Rechtsverlust" (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1970 - BVerwG 1 D 19.70 - BVerwGE 43, 146 und vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 - BVerwGE 83, 125 ) ab dem auf die Rechtskraft des Urteils (vgl. §§ 89, 90 DO NW) folgenden Monat in dem Umfang und für den Zeitraum, der durch das Disziplinarurteil festgelegt wird.Sie "vollzieht" die Gehaltskürzung, indem sie den Kürzungsbetrag berechnet und die Dienstbezüge nur in dem geminderten Umfang auszahlt (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 a.a.O. S. 130).
Ob etwas anderes gilt, wenn die Gehaltskürzung aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden kann, etwa weil der Beamte ohne Bezüge beurlaubt ist (vgl. Urteile vom 26. Februar 1986 a.a.O. S. 125 ff. und 13. Oktober 1992 - BVerwG 1 D 51.91 - DokBer B 1993, 25); Beschluss vom 9. April 1991 a.a.O. S. 61 ff., braucht nicht vertieft zu werden, weil der Besoldungsanspruch des Klägers im August 1994 nicht suspendiert war.
- BVerwG, 09.04.1991 - 1 DB 3.91
Vollstreckung Gehaltskürzung - Beurlaubter Beamter - Bundesdisziplinargericht - …
Sofern der Hinweis lediglich als Empfehlung auszulegen sei, bedürfe er einer Klarstellung, weil er der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 83, 125 (131) zuwiderlaufe.Zutreffend ist das Bundesdisziplinargericht davon ausgegangen, daß eine Gehaltskürzung auch gegen einen zeitweise ohne Bezüge beurlaubten Beamten verhängt werden kann; die Beurlaubung stellt nur ein zeitweiliges Vollstreckungshindernis dar, das der Zulässigkeit der grundsätzlich vollstreckungsfähigen Disziplinarmaßnahme nicht entgegensteht (BVerwGE 83, 125 ;… Claussen/Janzen, a.a.O., § 9, Rz 2).
Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. Februar 1986 (BVerwGE 83, 125 ) im einzelnen dargelegt, daß der nachträglichen Vollstreckung einer Gehaltskürzung gegen einen im Urteilszeitpunxt ohne Bezüge beurlaubten Beamten nichts im Wege steht, wenn der Beamte später wieder Dienstbezüge erhält; damit hat der Senat einen Aufschub bzw. eine Unterbrechung der begonnenen Vollstreckung dem Grunde nach ausdrücklich für zulässig erklärt (zustimmend Weiß, PersV 1987, 137 ;… Claussen/Janzen, a.a.O., § 117, Rz 7, § 9, Rz 5).
Die Berechnung der Kürzung nach den im Urteilszeitpunkt dem Beamten abstrakt zustehenden Bezügen und deren aufgeschobene Vollstreckung bis zum Wiederbeginn der Gehaltszahlung widerspricht auch nicht § 117 Abs. 4 Satz 1 BDO (…Weiß, a.a.O., 151 f.; BVerwGE 83, 125 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 1364/99
Voraussetzungen der prozessrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens einer …
Rn. 36 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1986 - 1 DB 118.85 -, BVerwGE 83, 125.
- BVerwG, 06.05.1992 - 1 D 7.91
Außerdienstlicher Betrug - Verletzung von Dienstvorschriften - Ausnahme vom …
Der Senat hat zugunsten des Beamten berücksichtigt, daß er ein zutreffendes Urteil des Bundesdisziplinargerichts wahrscheinlich hingenommen hätte und es deshalb unbillig erscheint, ihm die Kosten und Auslagen des Berufungsverfahrens aufzuerlegen, die durch die bewußte Abweichung des Bundesdisziplinargerichts von einer ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die vor allem hierdurch veranlaßte Berufung des Bundesdisziplinaranwalts entstanden sind (vgl. Urteil vom 28. September 1978 - BVerwG 1 D 57.78 - Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 1 D 24.78 - ; Urteil vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 -). - BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 11.94
Fahrlässiger Verstoß eines Beamten gegen seine sich aus § 54 S. 3, § 77 Abs. 1 S. …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 33, 72 und 83, 125; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - , Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 -). - BVerwG, 13.10.1992 - 1 D 51.91
Gehaltskürzung bei vorsätzlich oder grob fahrlässig unzutreffenden Angaben …
Von dieser Rechtslage, daß nämlich ein vorübergehendes Vollstreckungshindernis einer Gehaltskürzung nicht entgegensteht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 - <BVerwGE 83, 125, 128 f.> [BVerwG 26.02.1986 - 1 D 118/85] , Urteil vom 26. August 1986 - BVerwG 1 D 4.86 -, Beschluß vom 9. April 1991 - BVerwG 1 DB 3, 91 -). - BVerwG, 05.02.1991 - 1 D 29.90
Disziplinarrechtliche Relevanz der Trunkenheit eines Beamten am Steuer außerhalb …
Der Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72 und 83, 125; zuletzt u.a. Urteile vom 27. Juli 1988 - BVerwG 1 D 114.87 - und vom 28. November 1990 - BVerwG 1 D 11.90 -). - BVerwG, 10.07.1996 - 1 DB 14.96
Voraussetzung für die vorläufige Dienstenthebung bei einem Beamten auf Probe - …
Der Senat erachtet in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt selbst eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen lassen (BVerwGE 33, 72 und 83, 125; Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 29.90 - ;… Urteil vom 24. August 1993 - BVerwG 1 D 79.92 - Urteil vom 6. September 1994, a.a.O.). - BVerwG, 04.04.1990 - 1 D 43.89
Tätigkeit als (Bundesbahn-)Beamter - Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt auch eines dienstlich nicht mit dem Führen von Kraftfahrzeugen betrauten Beamten eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, grundsätzlich eine Gehaltskürzung, für verwirkt erachtet, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung als besonders erheblich erscheinen ließen (ständige Rechtsprechung; BVerwGE 33, 72; 83, 125) [BVerwG 18.02.1986 - 2 WD 49/85]. - BVerwG, 26.08.1986 - 1 D 4.86
Disziplinarrecht - Geschenkannahme - Gehaltskürzung
Von dieser Rechtslage, daß ein vorübergehendes Vollstreckungshindernis einer Gehaltskürzung nicht entgegensteht, geht der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 - BVerwG 1 D 118.85 -). - BVerwG, 28.11.1990 - 1 D 11.90
Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit am Steuer außerhalb des …
- BVerwG, 06.08.1986 - 1 D 163.85
Rechtsmittel
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