Rechtsprechung
| BVerwG, 07.07.1987 - 1 D 118.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verlängerung der Laufzeit einer Gehaltskürzung eines Beamten wegen außerdienstlicher Trunkenheit am Steuer - Zurückstellung einer beamtenrechtlichen Ernennung eines Lokomotivführers wegen mangelnder Bewährung
Verfahrensgang
- BDiszG, 20.08.1986 - III VL 19/86
- BVerwG, 07.07.1987 - 1 D 118.86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.03.1982 - 1 D 11.81
Einstufungsfunktion der Disziplinarmaßnahme
Auszug aus BVerwG, 07.07.1987 - 1 D 118.86
Vom Erziehungsbedürfnis geht auch der das Disziplinarrecht beherrschende Grundsatz stufenweiser Steigerung von Disziplinarmaßnahmen aus, wonach bei gleichgewichtigen Verfehlungen dann, wenn sich die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme nicht als geeignet erwiesen hat, den Beamten von weiteren Pflichtwidrigkeiten abzuhalten, nunmehr eine schwerwiegendere Disziplinarmaßnahme zu verhängen ist (Urteil vom 16. März 1982 - BVerwG 1 D 11.81 - ).
- BVerwG, 06.11.1991 - 1 DB 15.91
Disziplinarrecht - Bemessung von Disziplinarmaßnahmen - Straftat des Vollrauschs …
Denn die bisherige Rechtsprechung hat selbst die von einem Beamten außerhalb des Dienstes in angetrunkenem Zustand begangene fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung und die gefährliche Körperverletzung nur mit mittelfristigen Gehaltskürzungen geahndet (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 94.78 - Urteil vom 20. September 1983 - BVerwG 1 D 27.83 - Urteil vom 7. Juli 1987 - BVerwG 1 D 118.86 - Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 D 18.90 -), und dies selbst bei einschlägiger Vorbelastung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1987, a.a.O.) oder nicht unerheblichen Folgen der Tat (BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1979, a.a.O.).
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