Rechtsprechung
| BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Dienstvergehen wegen Stehlens einer Visa-Kreditkarte und Verwendung der bekannt gewordenen Geheimnummer - Entwendung weiterer Gegenstände aus Luftpostbriefen im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit - Milderungsgründe bei Verhängung der disziplinaren Höchststrafe - ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 13.12.1999 - I VL 10/99
- BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00
Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 22.00 - m.w.N.) kann von der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn die Dienstverfehlung als Folge einer schockartig ausgelösten psychischen Ausnahmesituation des Beamten zu werten ist.Auch wenn der Senat die gesamten Umstände dieses Vorganges, der in der zweitinstanzlichen Hauptverhandlung so erstmals vorgetragen worden ist, zugunsten des Beamten berücksichtigt (vgl. dazu § 87 Abs. 2 BDO), sind diese Umstände aber nicht geeignet, hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür zu vermitteln, dass der Beamte damals ein Schockerlebnis hatte (vgl. zur Überzeugungsbildung hinsichtlich der Voraussetzungen anerkannter Milderungsgründe z.B. Urteil vom 9. Mai 2001 a.a.O. m.w.N.).
- BVerwG, 21.04.1999 - 1 D 6.98
Entwendung von Gegenständen durch einen Zollbeamten des mittleren Dienstes im …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Wie die Vorinstanz unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 21. April 1999 - BVerwG 1 D 6.98 - zutreffend ausgeführt hat, stellt sich die Zueignung von Gegenständen im Rahmen einer zollamtlichen Beschau disziplinarrechtlich als Zugriff auf dienstlich anvertraute Güter dar.Wer diese für den geordneten Ablauf des Zollbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (vgl. Urteil vom 21. April 1999 a.a.O.).
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Zwar ist ein Geständnis - auch wenn sein Gewicht unterschiedlich sein kann (vgl. dazu eingehend BGH, NJW 1998, 86 ) - grundsätzlich geeignet in einem Disziplinarverfahren als mildernder Gesichtspunkt berücksichtigt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 D 13.79 - Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 - Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 52.99 -).
- BVerwG, 24.11.1999 - 1 D 68.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Schalterbeamter der Bahn; Verfälschen des …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Eigennützigkeit liegt bereits dann vor, wenn ein Beamter aus persönlichen Gründen tätig geworden ist (vgl. Urteil vom 24. November 1999 - BVerwG 1 D 68.98 - BVerwGE 113, 43 = Buchholz 253 § 18 BDO Nr. 1 = DokBer B 2000, 95 m.w.N.). - BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96
Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld - …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange und im Übrigen unbeanstandete Dienstzeit noch die bisherige Unbescholtenheit oder eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung - hierzu ist der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet - ein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.). - BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97
Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen - wie hier -, bei dem nur bestimmte, von der Rechtsprechung anerkannte Milderungsgründe die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses rechtfertigen können, ist ein "Geständnis" eines Beamten jedoch nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. z.B. Urteil vom 30. September 1998 - BVerwG 1 D 84.97 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 18 = ZBR 1999, 201 = DokBer B 1999, 664 m.w.N.). - BVerwG, 23.01.1996 - 1 D 39.95
Weiterbeschäftigung eines Beamten nach Aufdeckung des Dienstvergehens
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Zwar ist ein Geständnis - auch wenn sein Gewicht unterschiedlich sein kann (vgl. dazu eingehend BGH, NJW 1998, 86 ) - grundsätzlich geeignet in einem Disziplinarverfahren als mildernder Gesichtspunkt berücksichtigt zu werden (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 D 13.79 - Urteil vom 23. Januar 1996 - BVerwG 1 D 39.95 - Urteil vom 8. November 2000 - BVerwG 1 D 52.99 -). - BVerwG, 15.09.1998 - 1 D 90.97
Vorsätzliche Verletzung von Dienstpflichten zu uneigennützigem sowie …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Der Milderungsgrund der Überwindung einer negativen Lebensphase vermag den eingetretenen Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht rückgängig zu machen; der Milderungsgrund findet deshalb bei Zugriffsdelikten - wie im vorliegenden Fall - keine Anwendung (stRspr, z.B. Urteil vom 15. September 1998 - BVerwG 1 D 90.97 -, Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 74.97 -, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98
Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Voraussetzung für die Annahme des Milderungsgrundes ist weiter, dass dieser bei jeder einzelnen Tathandlung (Zugriffsakt) bejaht werden kann (stRspr, z.B. Urteil vom 9. Januar 1996 - BVerwG 1 D 47.95 - Urteil vom 1. September 1999 - BVerwG 1 D 26.98 -, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 14.09.1999 - 1 D 54.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beihilfebetrug zum Nachteil der …
Auszug aus BVerwG, 23.05.2001 - 1 D 12.00
Der Milderungsgrund der "einmaligen" Augenblickstat knüpft aber nicht an die "Einheit des Dienstvergehens" an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er einmalig, spontan und kurzschlussartig versagt hat (vgl. dazu Urteil vom 14. September 1999 - BVerwG 1 D 54.98 - m.w.N.). - BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 8.97
Unbefugte Öffnung von Briefsendungen und Entwendung des Inhalts - Voraussetzungen …
- BVerwG, 09.01.1996 - 1 D 47.95
Zugriff auf Nachnahmeanweisungsbeträge und Zahlungsanweisungsbeträge durch einen …
- BVerwG, 08.11.2000 - 1 D 52.99
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Paketzusteller - Ablage von Paketen in …
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 13.79
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 74.97
Vorübergehende Verwendung amtlich anvertrauten Geldes für private Zwecke - …
- BVerwG, 22.10.2002 - 1 D 6.02
Alkoholabhängiger Postobersekretär; Briefberaubungen (15 Fälle in etwa 10 …
Der Milderungsgrund der Überwindung einer negativen Lebensphase vermag den eingetretenen Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht rückgängig zu machen; er findet deshalb bei Zugriffsdelikten - wie im vorliegenden Fall - keine Anwendung (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 - m.w.N.).Es entspricht schließlich ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Rede stehenden Art weder die bisherige Unbescholtenheit des Beamten noch sein sehr kooperatives Verhalten nach der Tat ein Absehen von der Höchstmaßnahme rechtfertigen können (vgl. z.B. Urteil vom 9. April 2002 - BVerwG 1 D 14.01 - Urteil vom 23. Mai 2001, a.a.O.).
- BVerwG, 08.04.2003 - 1 D 27.02
Postbeamter des mittleren Dienstes a. D.; Sachbearbeiter mit Leitungsfunktion; …
Das "Geständnis" eines Beamten ist in derartigen Fällen nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich u.a. als freiwillige, d.h. nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (vgl. Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 -). - BVerwG, 09.04.2002 - 1 D 14.01
Veruntreuung von Geldern von einem Konto des Bahn-Sozialwerks (BSW) durch einen …
Voraussetzung für die Annahme eines Milderungsgrundes ist, dass er bei jeder einzelnen Tathandlung (Zugriffsakt) bejaht werden kann (stRspr, z.B. Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 -).Der Milderungsgrund des Handelns in einer psychischen Ausnahmesituation knüpft nicht an die Einheit des Dienstvergehens an, sondern soll einem Beamten nur dann zugute kommen, wenn er situationsbedingt versagt hat (vgl. Urteil vom 23. Mai 2001, a.a.O., zum Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, einmaligen Augenblickstat).
- BVerwG, 29.08.2001 - 1 D 8.00
Bestreiten der subjektiven Voraussetzungen eines Dienstvergehens - Absehen von …
Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, dass bei Kernpflichtverletzungen der hier in Rede stehenden Art eine nachträgliche Schadenswiedergutmachung, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, kein Absehen von der Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigen kann (vgl. z.B. Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 - m.w.N.). - BVerwG, 05.07.2006 - 1 D 5.05
Auf das Disziplinarmaß beschränkte Berufung; Polizeimeister; teils …
Zu den bindenden Feststellungen gehören die zum konkreten historischen Vorgang getroffenen, mit denen die Verletzungshandlung in Bezug auf den Tatbestand des angenommenen Pflichtenverstoßes gekennzeichnet wird, z.B. zur Frage der Eigennützigkeit (s. § 54 Satz 2 BBG; vgl. auch Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 ), zur Anzahl der Teilakte oder des Zeitpunkts auch des Tatentschlusses (Urteil vom 4. September 1970 - BVerwG 1 D 18.70 - BVerwGE 43, 125) und die Feststellungen zur Form des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). - BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02
Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein - wie hier - erweitertes Geständnis des Beamten bei einem Zugriffsdelikt oder anderen schwerwiegenden Kernpflichtverletzungen nicht geeignet, von der Entfernung aus dem Dienst abzusehen (vgl. Urteile vom 28. März 2000 - BVerwG 1 D 6.99 -, vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 - und vom 9. Mai 2001 - BVerwG 1 D 17.00 -). - BVerwG, 10.11.2004 - 1 D 26.03
Begehung eines Diebstahls durch einen Zollfahndungsbeamten im Rahmen einer …
Der Beamte hat nicht nur einen Diebstahl anlässlich einer Dienstausübung begangen (vgl. dazu z.B. BVerwGE 83, 237: Postzustellbeamter begeht anlässlich des Zustellganges einen Diebstahl gegenüber Dritten), sondern hat bei seiner dienstlichen Tätigkeit (Hausdurchsuchung) beschlagnahmtes und zu asservierendes, d.h. ihm dienstlich zugängliches Geld in Zueignungsabsicht an sich genommen (vgl. dazu auch Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 m.w.N.: Entwendung von Gegenständen im Rahmen einer zollamtlichen Beschau). - BVerwG, 01.10.2003 - 1 D 7.03
Verstoß gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung sowie zu …
Solche Umstände können bei Kernpflichtverletzungen der vorliegenden Art den eingetretenen Verlust der Vertrauenswürdigkeit nicht rückgängig machen (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 - m.w.N.). - BVerwG, 31.10.2001 - 1 DB 29.01
Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Disziplinarverfahren - …
Ob die Voraussetzungen des Milderungsgrundes in Bezug auf die Einbehaltung des von der Firma S. geleisteten Betrages in Höhe von 1.989,40 DM vorliegen, kann offen bleiben; denn die Annahme eines Milderungsgrundes ist davon abhängig, dass er bei jeder einzelnen Tathandlung (Zugriffsakt) bejaht werden kann (Urteil vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 D 12.00 -).
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