Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.1983 - 1 D 121.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BDiszG, 07.10.1981 - IV VL 50/81
- BVerwG, 26.01.1983 - 1 D 121.81
- BVerwG, 21.12.1998 - 2 DW 2.98
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.08.1982 - 1 D 118.81
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1983 - 1 D 121.81
Denn gibt es auch einen Grundsatz nicht, daß bei Betrug zum Nachteil des Dienstherrn stets auf Dienstentfernung bzw. auf Aberkennung des Ruhegehalts zu erkennen und nur bei Vorliegen ganz bestimmter, enumerativ aufzählbarer Ausnahmegründe hiervon abzusehen sei, wird das Disziplinarmaß grundsätzlich vielmehr von den konkreten Merkmalen des Einzelfalles bestimmt, so ist eine völlige Zerstörung des Vertrauens in Ehrlichkeit, Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten mit der daraus folgenden Notwendigkeit der Auflösung des Beamtenverhältnisses doch immer dann angenommen worden, wenn die kriminelle Tatintensität - etwa wegen des Umfangs, der Häufigkeit, der Dauer des betrügerischen Vorgehens, wegen ungewöhnlicher Eigensucht als Motiv oder wegen mißbräuchlicher Ausnutzung des Amtes, dienstlicher Möglichkeiten oder allein durch den Dienst erworbener Kenntnisse - besonders hoch erscheint, wenn neben dem Betrug noch ein weiterer Straftatbestand mit erheblichem disziplinaren Gewicht erfüllt worden ist oder wenn es sich um eine Wiederholungstat handelt (Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.01.1981 - 1 D 128.79
Rechtliche Folgen der unrichtigen Abgabe von Schuldenerklärungen anläßlich der …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1983 - 1 D 121.81
Denn wenn auch mit der in der Berufungsbegründung enthaltenen Bemerkung, das Bundesdisziplinargericht habe die gesetzlichen Bindungswirkungen des § 18 Abs. 1 BDO verkannt und sei deshalb unzulässigerweise von bindenden Feststellungen des Strafurteils abgewichen, ein Verfahrensfehler geltend gemacht wird, was grundsätzlich auf eine Nichtbeschränkung des Rechtsmittels hindeuten würde (Urteil vom 13. Januar 1981 - BVerwG 1 D 128.79 -), so ergibt sich bei näherer Betrachtung doch, daß die für Straftat und Dienstvergehen selbst maßgebenden Tat- und Schuldfeststellungen nicht in Frage gestellt werden, daß das Verkennen gesetzlicher Bindungswirkungen durch das Bundesdisziplinargericht vielmehr nur hinsichtlich solcher Feststellungen gerügt wird, die für das Disziplinarmaß Bedeutung erlangen können, die für das Dienstvergehen als solches und für dessen Umfang in objektiver wie subjektiver Hinsicht jedoch nicht bestimmend sind.
- BVerwG, 11.09.1985 - 1 D 28.83
Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Beamten mittleren Dienstes der …
Der erkennende Senat hat bereits (Urteile vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 - und 21. November 1983 - BVerwG 1 D 101 und 102.82 -) entschieden, daß es nicht gerechtfertigt ist, das betrügerische Vorgehen zum Nachteil der KVB disziplinar anders und milder zu werten, als dies bei Betrugshandlungen gegenüber dem Dienstherrn selbst der Fall ist.Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in Ehrlichkeit, Redlichkeit und Zuverlässigkeit des Beamten mit der daraus folgenden Notwendigkeit der Auflösung des Beamtenverhältnisses ist aber immer dann angenommen worden, wenn die kriminelle Tatintensität - etwa wegen des Umfangs, der Häufigkeit, der Dauer des betrügerischen Vorgehens, wegen ungewöhnlicher Eigensucht als Motiv oder wegen mißbräuchlicher Ausnutzung des Amtes, dienstlicher Möglichkeiten oder allein durch den Dienst erworbener Kenntnisse - besonders hoch erscheint, wenn neben dem Betrug noch ein weiterer Straftatbestand mit erheblichem disziplinaren Gewicht erfüllt worden ist oder wenn es sich um eine Viederholungstat handelt (vgl. Urteil vom 3. August 1982 - BVerwG 1 D 118.81 - m.w.N. sowie Urteil vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81).
- BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 69.90
Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Betrug - Nachteil des Dienstherrn
Die Dienstentfernung ist insbesondere ausgesprochen worden in den Urteilen vom 30. Januar 1976 - BVerwG 1 D 33.75 - (BVerwG Dok.Ber. B 1976, 175), vom 11. Mai 1976 - BVerwG 1 D 45.74 - (BVerwG Dok.Ber. B 1977, 10), vom 11. August 1976 - BVerwG 1 D 19.76 - (BVerwG Dok.Ber. B 1977, 21), vom 31. Januar 1979 - BVerwG 1 D 97.77 - (DÖD 1979, 127), vom 25. November 1981 - BVerwG 1 D 95.80 und BVerwG 1 D 89.81 - (BVerwG Dok.Ber. B 1982, 79), vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 -, vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 D 30.82 - und vom 11. September 1985 - BVerwG 1 D 28.85 - (BVerwG Dok.Ber. B 1985, 301). - BVerwG, 25.11.1987 - 1 D 53.87
Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten
B 1982, 79; 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 - 7. Juni 1983 - BVerwG 1 D 84.82 -, Dok.Ber.
- BVerwG, 26.02.1992 - 1 D 29.91
Beamte - Fehlverhalten - Vergehen
Wie die in der Rechtsprechung behandelten Fälle und auch der vorliegende Sachverhalt zeigen, reichen die Aufgaben solcher sozialen Einrichtungen des Dienstherrn von der Erfüllung von Fürsorgeleistungen, die der Dienstherr den betreuten Beamten gegenüber schuldet (z.B. Urteil vom 11. März 1987 - BVerwG 1 D 43.86 - und Urteil vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 -: Leistungen der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) ähnlich der Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen; Urteil vom 17. Januar 1962 - BDH II D 80/61 - Rentenvorschüsse und Ernährungsbeihilfen des Sozialwerks der Deutschen Bundesbahn) bis zu Aufgaben, die eher dem privaten, gesellschaftlichen Bereich der Bediensteten zuzuordnen sind (z.B. Urteil vom 8. März 1961 - BDH I D 38/60 -: Postsportverein als soziale Einrichtung der Post). - BVerwG, 21.12.1998 - 2 DW 2.98
Rechtsmittel
Der am 23. November 1998 eingegangene Antrag des früheren Bundesbahnobersekretärs ... auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 - rechtskräftig abgeschlossenen förmlichen Disziplinarverfahrens wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Antrags seiner Begründung nicht entnehmen lassen (§ 102 Abs. 1, § 97 Abs. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BDO). - BVerwG, 11.03.1987 - 1 D 43.86
Disziplinarverfahren gegen einen Beamten
Die Erstattungsanträge, die die Mitglieder der KVB an diese richten, unterscheiden sich ihrem Inhalt nach nicht von Gesuchen, wie sie von Beamten der sonstigen Bundesverwaltungen zum Erlangen von Leistungen des Dienstherrn im Krankheits-, Geburts- und Todesfall nach den Beihilfevorschriften gestellt zu werden pflegen (Urteile vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 D 121.81 - vom 21. November 1983 - BVerwG 1 D 101 und 102.82 - vom 11. September 1985 - BVerwG 1 D 28.85 - ).
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