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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2036
BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81 (https://dejure.org/1982,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1982 - 1 D 122.81 (https://dejure.org/1982,2036)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - 1 D 122.81 (https://dejure.org/1982,2036)
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81
    Es handelt sich neben der oben bereits beamtenrechtlich gewürdigten Pflichtverletzung um einen Fall der Bestechlichkeit im Sinne von § 332 StGB, und zwar zumindest in Form der sog. "mittelbaren Bestechung" durch Zuwendung von Vorteilen an Angehörige des Beamten, nämlich an seine Ehefrau (vgl. BGHSt 14, 123 [127 f.]).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79

    Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81
    Das Verbot der Vornahme solcher Amtshandlungen ergibt sich aus der Pflicht des Beamten zu unparteiischer Amtsführung - § 52 Abs. 1 Satz 2 BBG -, zu uneigennütziger Verwaltung seines Amts - § 54 Satz 2 BBG - und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes - § 54 Satz 3 BBG - (vgl. BVerwGE 43, 42 [43]; 63, 353 [361]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - I D 17.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81
    Das Verbot der Vornahme solcher Amtshandlungen ergibt sich aus der Pflicht des Beamten zu unparteiischer Amtsführung - § 52 Abs. 1 Satz 2 BBG -, zu uneigennütziger Verwaltung seines Amts - § 54 Satz 2 BBG - und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten innerhalb des Dienstes - § 54 Satz 3 BBG - (vgl. BVerwGE 43, 42 [43]; 63, 353 [361]).
  • BVerwG, 24.03.1981 - 1 D 14.80

    Dienstvergehen - Falschbeurkundung im Amt - Strafgerichtliche Feststellungen - …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81
    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich ein allgemeiner Grundsatz dahin ableiten, daß Bestechlichkeit jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, wenn der bestechliche Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen hat (Urteile vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 - mit weiteren Nachweisen, vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 217] und vom 10. Februar 1982 - BVerwG 1 D 5.81 -).
  • BVerwG, 10.02.1982 - 1 D 5.81

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen eines Dienstvergehens sowie …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81
    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich ein allgemeiner Grundsatz dahin ableiten, daß Bestechlichkeit jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, wenn der bestechliche Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen hat (Urteile vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 - mit weiteren Nachweisen, vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 217] und vom 10. Februar 1982 - BVerwG 1 D 5.81 -).
  • BVerwG, 09.10.1980 - 1 D 75.79

    Aberkennung des Ruhegehaltes eines mit der Bedarfsdeckung der Bundeswehr …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1982 - 1 D 122.81
    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich ein allgemeiner Grundsatz dahin ableiten, daß Bestechlichkeit jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich zieht, wenn der bestechliche Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen hat (Urteile vom 9. Oktober 1980 - BVerwG 1 D 75.79 - mit weiteren Nachweisen, vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1981, 217] und vom 10. Februar 1982 - BVerwG 1 D 5.81 -).
  • BVerwG, 08.04.1986 - 1 D 145.85

    Bindung der Disziplinargerichte an tatsächliche Feststellungen in …

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen (Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Hinweisen) oder wenn er bares Geld genommen hat (Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - <DVBl. 1986, 147>).
  • VG Meiningen, 11.09.2006 - 6 D 60009/03

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur Dienstpflichtverletzung eines Beamten im …

    Zwar können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verstöße gegen die Pflicht zur objektiven und uneigennützigen Amtsführung zur Entfernung aus dem Dienst als angemessene Maßnahme gegen den Beamten führen, so z. B. im Falle der bevorzugten Auftragsvergabe an einen Familienangehörigen (BVerwG, U. v. 14.10.1982, 1 D 122/81 sowie U. v. 22.02.1983, 1 D 31/82, Juris).
  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 D 157.85

    Einstellung des Verfahrens eines Beamten wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme …

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen(Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Hinweisen) oder wenn er bares Geld genommen hat(Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - <DVBl. 1986, 147 = ZBR 1986, 94>).
  • BVerwG, 12.06.1990 - 1 D 49.89
    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlungen tatsätzlich vorgenommen (Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Nachweisen) oder wenn er bares Geld genommen hat (Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - <DVBl. 1986, 147 = ZBR 1986, 94>).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 1 D 23.86

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen

    Der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt sich in Fortsetzung derjenigen des früheren Bundesdisziplinarhofs in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin entnehmen, daß Zuwendungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann die disziplinare Höchstmaßnahme grundsätzlich nach sich ziehen, wenn der begünstigte Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen oder angenommenen Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen (vgl. Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Nachweisen) oder wenn die Zuwendung in barem Gelde bestanden hat (vgl. Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - ; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 25. August 1987 - BVerwG 1 D 7.87 -).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 1 D 133.86

    Mehrfache Annahme von Geldbeträgen und Sachleistungen durch einen …

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen (Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Nachweisen) oder wenn er bares Geld genommen hat (Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25, 85 - <DVBl. 1986, 147>).
  • BVerwG, 14.01.1986 - 1 D 63.85

    Fortgesetzte Untreue eines Bahnbetriebswerkleiters der Deutschen Bundesbahn durch …

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats waren es allerdings zumeist Fälle unerlaubter Geschenkannahme oder Bestechlichkeit, die Anlaß zu Disziplinarentscheidungen gegeben haben, die wegen Verletzung der Pflicht zu Uneigennützigkeit auf die disziplinare Höchstmaßnahme lauten (Urteil vom 24. März 1981 - BVerwG 1 D 14.80 - ; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 1 D 80.80 - <ZBR 1983, 208>; Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - Urteil vom 23. Mai 1984 - BVerwG 1 D 92.83 -).
  • BVerwG, 30.10.1985 - 1 D 45.85

    Dienstgradherabsetzung eines Beamten wegen einer Vorteilsannahme - Lösung von …

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats und der des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung auch tatsächlich vorgenommen (Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Hinweisen) oder wenn er bares Geld genommen hat.
  • BVerwG, 25.01.1991 - 1 D 15.90

    Ungenehmigte Annahme von Belohnungen und Geschenken eines Beamten bezüglich …

    Der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des früheren Bundesdisziplinarhofs läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin entnehmen, daß Zuwendungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der begünstigte Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen und entgegengenommenen Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung entweder tatsächlich vorgenommen (Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Hinweisen) oder wenn die Zuwendung in Geld bestanden hat (Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - <BVerwGE 83, 49>).
  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 D 54.84

    Vorteilsannahme durch einen Beamten - Mittelbarkeit und Wiederholung der …

    Aus der Rechtsprechung des erkennenden Senats läßt sich in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen ein allgemeines Prinzip dahin ableiten, daß Bestechlichkeit oder auch nur die Annahme von Geschenken oder Belohnungen in bezug auf das Amt jedenfalls dann grundsätzlich die Entfernung aus dem Dienst nach sich ziehen, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlungen tatsächlich vorgenommen (Urteil vom 14. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 122.81 - mit weiteren Nachweisen) oder wenn er bares Geld genommen hat (Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 25.85 - <DVBl. 1986, 147, ZBR 1986, 94>).
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