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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 123.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5179
BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 123.79 (https://dejure.org/1980,5179)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1980 - 1 D 123.79 (https://dejure.org/1980,5179)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1980 - 1 D 123.79 (https://dejure.org/1980,5179)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit disziplinarer Maßnahmen auf Grund außerdienstlicher Verfehlungen eines Beamten - Disziplinarmaßnahme wegen einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Beamten - Folgen einer Beschädigung des Ansehens des Beamtentums in ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.01.1972 - II D 36.71
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 123.79
    Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten im Falle einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorliegen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen lassen (BVerwGE 43, 302 [303]).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 1 D 42.82

    Erforderlichkeit einer zusätzlichen Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten neben …

    Der Senat hat demzufolge schon bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302, [303]; ständige Rechtsprechung, zuletztUrteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - undUrteil vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 3.81; vgl. ferner BVerwGE 63, 117 [BVerwG 29.08.1978 - BVerwG 1 D 89.77]).
  • BVerwG, 13.10.1982 - 1 D 117.81

    Rechtsmittel

    Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlichen kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehens Schädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - und vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 1 D 3.81 - vgl. ferner BVerwGE 63, 117).
  • BVerwG, 13.10.1981 - 1 D 3.81

    Außerdienstliche Pflichtverletzung eines Beamten - Pflichtverletzung bei …

    Der Senat hat demzufolge auch bei einem nicht dienstlich kraftfahrenden Beamten bei einer erstmaligen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt grundsätzlich eine dem förmlichen Verfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme, mindestens also die Gehaltskürzung, für geboten gehalten, wenn Umstände vorlagen, die das Ausmaß der Ansehensschädigung besonders erheblich erscheinen ließen (BVerwGE 43, 302 [303]; ständige Rechtsprechung, zuletzt Urteil vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 123.79 - vgl. ferner BVerwGE 63, 117.
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