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| BVerwG, 15.01.1985 - 1 D 123.84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten wegen dessen erneuter Alkoholkrankheit nach erfolgreich beendeter Entziehungskur - Alkoholische Beeinflussung eines Ruhestandsbeamten im Zustelldienst - Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dessen Alkoholabhängigkeit - ...
Verfahrensgang
- BDiszG, 26.06.1984 - VIII VL 35/84
- BVerwG, 15.01.1985 - 1 D 123.84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 28.84
Dauernde Dienstunfähigkeit durch Alkoholismus - Unterlassen jeglicher …
Auszug aus BVerwG, 15.01.1985 - 1 D 123.84
Der erkennende Senat hat demzufolge bei vorsätzlicher Herbeiführung von Alkoholabhängigkeit und dadurch verursachter vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand regelmäßig auf Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts erkannt (vgl. zuletzt Urteil vom 4. Juni 1984 - BVerwG 1 D 28.84 - m.w. Hinweisen).
- BVerwG, 08.07.1986 - 1 D 9.86
Alkoholkranker Beamter - zum Disziplinarmaß bei schwerwiegenden dienstlichen …
Der erkennende Senat hat demzufolge bei schuldhafter Herbeiführung von Alkoholabhängigkeit, wenn sie mittelbare oder unmittelbare dienstliche Auswirkungen hatte, regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst oder die Aberkennung des Ruhegehalts ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteile vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 D 123.84 - mit weiteren Hinweisen und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 1 D 147.84 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 3 A 10529/00 Zwar führt die schuldhafte Weigerung eines alkoholkranken Beamten, die zur Wiederherstellung seiner dienstlichen Verwendbarkeit erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, in der Regel (d. h., wenn nicht besondere Erschwerungsgründe bei fahrlässigem Handeln vorliegen) nur bei zumindest bedingt vorsätzlichem Verhalten zur Entfernung aus dem Dienst bzw. - bei einem Ruhestandsbeamten - zur Aberkennung des Ruhegehalts (st. Rspr. des BVerwG, z.B. Urteile vom 15. Januar 1985 - 1 D 123.84 -, vom 27. Februar 1985 - 1 D 147.84 - und vom 9. Juni 1993 - 1 D 4.92 - m. w. N.).
- BVerwG, 12.03.1985 - 1 D 77.84
Außerdienstliche Trunkenheit am Steuer - Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - …
Hierzu zählt auch die Erkenntnis, daß es als üblich und damit als Regelfall gelten kann, daß am Ende einer Entzugsbehandlung Einsichts- und Handlungsfähigkeit vorhanden sind (Urteil vom 15. Januar 1985 - BVerwG 1 D 123.84 -).
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