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| BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 124.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Disziplinarrechtliche Folgen bei Diebstählen eines Beamten in Warenhäusern und Selbstbedienungsläden - Zusätzliche Disziplinarmaßnahme im mittleren Bereich neben der gerichtlichen Strafe - Möglichkeit einer zusätzlichen Pflichtenmahnung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1977 - 1 D 38.77
Zumessung der Disziplinarmaßnahme - Notwendigkeit einer Pflichtenmahnung
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 124.79
Wie in demUrteil vom 13. Dezember 1977 - BVerwG 1 D 38.77 - (BVerwGE 53, 346 [348 f.]) ausgeführt ist, ergeben Wortlaut und Sinn des § 14 BDO, daß eine zusätzliche Disziplinarmaßnahme im mittleren Bereich neben der gerichtlichen Strafe die Ausnahme bildet, d.h., daß es grundsätzlich bei der gerichtlichen Bestrafung sein Bewenden haben soll. - BVerwG, 22.04.1980 - 1 D 50.79
Gehaltskürzung als disziplinarrechtliche Maßnahme gegen einen Beamten wegen …
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 124.79
So kann eine Pflichtenmahnung geboten sein, wenn ein Beamter bereits auf einem anderen Gebiet erheblich versagt hat und sein erneutes Mißverhalten daher die Gefahr einer Fehlentwicklung aufzeigt, der es entgegenzutreten gilt(Urteil vom 22. April 1980 - BVerwG 1 D 50.79 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 205]). - BVerwG, 07.05.1980 - 1 D 17.79
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 124.79
Hat er ständig mit fremdem Eigentum zu tun, das ihm zur Beförderung anvertraut ist, oder muß ihm jederzeit das Vertrauen entgegengebracht werden, Wohnungen und Geschäftsräume Dritter aus dienstlichem Anlaß zu betreten, ohne dort etwaige Zugriffschancen zu nutzen, so hat sein außerdienstliches Fehlverhalten erhebliche Bedeutung für seine weitere Vertrauenswürdigkeit(Urteil vom 7. Mai 1980 - BVerwG 1 D 17.79 - [RiA 1980, 217]). - BVerwG, 18.09.1973 - I D 38.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.12.1980 - 1 D 124.79
Konkrete Anhaltspunkte dafür, daß aus der bei dem außerdienstlichen Diebstahl gezeigten Labilität auf ein mögliches Versagen im dienstlichen Bereich geschlossen werden kann, gibt es nicht, so daß es einer zusätzlichen Pflichtenmahnung nicht bedarf (BVerwGE 46, 156 [158]).
- BVerwG, 28.11.1984 - 1 D 102.84
Wiederholte Warenhausdiebstähle - Disziplinarmaß - Dienstgradherabsetzung - …
In folgenden weiteren Fällen hat er ebenfalls Gehaltskürzungen für geboten gehalten, das Verfahren aber nach § 14 der Bundesdisziplinarordnung eingestellt: Urteile vom 29. April 1981 - BVerwG 1 D 44.80 -, 25. Februar 1981 - BVerwG 1 D 12.80 -, 17. Dezember 1980 - BVerwG 1 D 124.79 -, 5. August 1980 - BVerwG 1 D 73.79 - (BVerwGE 73, 53 = BVerwG Dok.Ber. B 1981, 5) und vom 14. Dezember 1977 - BVerwG 1 D 30.77 - (BVerwGE 53, 355 = BVerwG Dok.Ber. B 1978, 105).
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